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Umweltkriminalität wird EU-weit strafbar - Zitat von Michael Bloss

Umweltschutz

Eine Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments hat heute (Dienstag, 27. Februar) für das Verhandlungsergebnis zur Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt gestimmt. Die neue Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen fest und nimmt neue Kategorien von Umweltkriminalität auf. Damit legt die EU erstmalig fest, dass zukünftig in den Mitgliedstaaten Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden müssen. Die Höhe der Strafen für Umweltkriminalität soll in allen EU-Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Unter anderem sind Gefängnisstrafen von drei bis zu zehn Jahren möglich. Die Richtlinie muss innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Michael Bloss, Grünen/EFA-Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Endlich werden Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt, das ist ein Gewinn. Niemand wird mehr ungeschoren damit davonkommen, die Umwelt zu zerstören und Menschenleben aufs Spiel zu setzen. Das Gesetz stellt Menschenleben vor Profit. Würde jetzt ein neuer Dieselskandal auffliegen, greift nun europäisches Recht, um die Verantwortlichen für ihre Verbrechen an der Umwelt zur Rechenschaft zu ziehen. Führungskräfte können sich nicht länger hinter ihren Unternehmen verstecken, während sie mutwillig die Umwelt zerstören und Menschenleben gefährden.”

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Zuständige Abgeordnete

Michael Bloss
Michael Bloss
MdEP

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