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Presse­mitteilung |

EU-Finanzaufsicht

Trotz Verhandlungsfortschritten noch ein längerer Weg zu einer effektiven EU-Finanzaufsicht

Zu den Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament über die EU-Finanzaufischt erklärt Sven Giegold Koordinator der Grünen/EFA im Wirtschafts- und Währungsausschuss und Berichterstatter des EP für die EU Wertpapierbehörde:

"In den heutigen Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und EP wurde deutlich, dass noch weiter Bewegung in die Position des Rates kommen muss, um endlich im September zu einem Abschluss der Verhandlungen über einen neue EU-Finanzarchitektur zu kommen. Die Auseinandersetzungen drehen sich um die Befugnisse für die Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsbehörden. Um zukünftige Krisen zu verhindern, ist es unabdingbar, dass die Behörden rechtsverbindliche Eingriffsrechte in das Marktgeschehen bekommen. Dazu gehören:

Verbot von Finanzprodukten

Die neue Europäische Wertpapierpapierbehörde (ESMA) braucht weitreichende Befugnisse, um den Handel mit gefährlichen Produkten auf dem Binnenmarkt auszusetzen, etwa bei ungedeckten Leerverkäufen. Die Entwicklungen der letzten Wochen haben noch einmal deutlich gemacht, dass dies auch bei vorher unerwarteten Problemen kurzfristig möglich ist.

Direkt an Finanzinstitutionen gerichtete Entscheidungen

Im Fall einer Notfallsituation muss die Europäische Aufsichtsbehörde direkt Anweisungen an betroffenen Finanzinstitutionen richten können, wenn die nationale Aufsichtsbehörde nicht ausreichend handelt.

Rechtsverbindliche Vermittlung im Falle von Konflikten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

Die EU-Finanzarchitektur wird nur dann effektiv sein, wenn sichergestellt ist, dass die Europäischen Behörden verbindlich streitschlichten können. Dies ist zentral in Fällen, in denen sich nationale Behörden nicht auf ein gemeinsames Vorgehen bei grenzüberschreitenden Finanzinstitutionen einigen können.

Zukünftige Übertragung von Aufsichtsbefugnissen ("enabling clause")

Es muss in der Gesetzgebung für die Aufsichtsbehörden klar sein, dass sie zusätzliche exklusive Aufsichtsrechte für europaweite Marktinfrastrukturen für den Derivatehandel übernehmen sollen. Nur so können die Weichen für kommende sektorale Gesetzgebung richtig gestellt werden, vor allem im Bereich von Derivaten und Marktinfrastrukturen, die besonders große Systemrisken tragen.

Sicherheitsklausel

Die Mitgliedstaaten bestehen auf einer weitreichenden Sicherheitsklausel, die ihnen ein Quasi-Vetorecht gegen EU-Entscheidungen einräumen würde. Es muss klargestellt werden, dass diese Klausel nur bei signifikanten Auswirkungen für die Ausgabeseite der nationalen Haushalte angewendet werden kann. Mögliche Verluste an Steuereinnahmen durch europäische Aufsichtsentscheidungen dürfen kein Veto von Mitgliedsländern begründen.

Vorsitz des Europäischen Rat für Systemrisiken (ESRB)

Das Parlament besteht gegenüber dem Rat darauf, dass der EZB-Präsident automatisch Vorsitzender des ESRB ist. Das ist notwendig, um die Autorität des Vorsitzenden so stark wie möglich zu machen.

Desweiteren besteht der Rat auf die unsinnige Verteilung der Aufsichtsbehörden auf drei Städte (London, Paris, Frankfurt), anstatt sie im Sinne einer besseren und effektiveren Kooperation in einer Stadt anzusiedeln. Auch möchte der Rat, dass die Entscheidung über Notfallsituationen, die bestimmte Befugnisse erst auslösen, von ihm selbst gefällt wird, und nicht wie politisch sinnvoller, von der Kommission. Nur wenn der Rat bei oben benannten Punkten für Klarstellung im Sinne der EP-Position sorgt, kann das Parlament akzeptieren, dass die beiden letzten Punkte im Sinne des Rates entschieden werden, wobei in der Revisionsklausel festgehalten werden muss, dass in drei Jahren diese beiden Fragen erneut bewertet werden."

Zu einigen Fragen wurde ein schriftliches Verfahren der weiteren Verhandlung vereinbart. Für einige Themen werden weitere Triloge notwendig sein, die erst nach der Sommerpause stattfinden werden. Der ASTV des Rates wird sich in der nächsten Woche wieder mit dem Thema befassen.

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Zuständige Abgeordnete

Sven Giegold
Sven Giegold
MdEP

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