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Presse­mitteilung |

Ausschüsse stimmen für ersten EU-Rechtsakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Geschlechtsspezifische Gewalt

Heute (Mittwoch, 28. Juni) haben die Mitglieder des Ausschusses für die Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit überwältigender Mehrheit die Position des Europäischen Parlaments zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angenommen. Voraussichtlich in der Plenarsitzung im Juli werden die Mitglieder des EU-Parlaments über die Position abstimmen, anschließend beginnen die Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission („Trilog”). Die geplante Richtlinie wird der erste EU-Rechtsakt zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sein.

Terry Reintke, Ko-Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter, begrüßt die Einigung auf die Verhandlungsposition:  

„Heute ist ein historischer Tag für den Feminismus, erstmals soll geschlechtsspezifische Gewalt in der EU konsequent bekämpft werden. Wir Grünen/EFA haben immer gesagt, Nein heißt nein, und begrüßen, dass dieser Grundsatz in der Forderung des Europäischen Parlamentes festgehalten wird. Gleiches gilt für Zwangssterilisierung und Zwangsehe. Die Richtlinie benennt endlich auch queere Frauen, Frauen mit Behinderungen, rassifizierte Frauen, Migrantinnen und Frauen ohne gültige Papiere oder Aufenthaltstitel als besonders gefährdete Gruppen. 

Wir dürfen nicht zulassen, dass Cybergewalt Politikerinnen, Aktivistinnen, Geschäftsfrauen und viele andere Frauen derart einschüchtert, dass sie sich nicht mehr online an öffentlichen Debatten beteiligen. Es ist ein großer Erfolg, dass Cyber-Stalking, Cyber-Belästigung und Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet unter Strafe gestellt werden sollen. Dazu gehört folgerichtig auch die nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Bild- und Videomaterial. Gewalt gegen Frauen und Mädchen soll endlich online wie offline explizit verurteilt und als das behandelt werden, was es ist, geschlechtsbasierte Gewalt und damit kriminelles Verhalten.”

Hintergrund

Zusammen mit der Istanbul-Konvention schafft die Richtlinie einen lange geforderten Rechtsrahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Istanbul-Konvention wird am 1. Juni 2023 von der Europäischen Union ratifiziert. 

Geschlechtsspezifische Gewalt trifft Frauen unverhältnismäßig stark. LBTIQ-Frauen, Frauen mit Behinderungen, rassifizierte Frauen, Migrantinnen und Frauen ohne Papiere wie generell junge Frauen und Mädchen haben ein höheres Risiko, Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden. 

Der auf Ausschussebene ausgehandelte Text definiert als Straftatbestände sexuelle Übergriffe, intersexuelle Genitalverstümmelung, Zwangssterilisation, Zwangsheirat,  Belästigung in der Arbeitswelt, Cyber-Stalking, Cyber-Belästigung und Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet. Gefordert werden auch verstärkte Schutz-, Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich spezieller Hilfe für Opfer von Cybergewalt sowie die Aufstellung nationaler Aktionspläne zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt. 

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Zuständige Abgeordnete

Terry Reintke
Terry Reintke
Ko-Fraktionsvorsitzende:r

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