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Presse­mitteilung |

Gesetz zur Rettung der Natur: Verhandlungen gehen in die letzte Runde - Zitat von Jutta Paulus

Heute (Donnerstag, 9. November) gehen die Verhandlungen („Trilog”) des Europäischen Parlaments mit dem Rat und der Europäischen Kommission über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Renaturierungsgesetz, Nature Restoration Law) in die letzte Runde. Ab 14 Uhr treffen sich die Verhandlerinnen und Verhandler, Ende offen. Der federführende Umweltausschuss wird voraussichtlich am 29. November über das Verhandlungsergebnis abstimmen, die finale Plenarabstimmung ist für Anfang des Jahres 2024 geplant.

Jutta Paulus, Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Eine intakte Natur ist die Grundlage für Artenvielfalt, für Ernährungssicherheit und für die Existenz unserer Bäuerinnen und Bauern. Die größte Bedrohung für Landwirtschaft und Lebensgrundlagen sind der Klimawandel, Dürre, Brände und Flutkatastrophen, das dramatische Sterben der Arten und die Zerstörung der Natur. Wir Grünen/EFA appellieren an alle Fraktionen, sich zusammenzuraufen und sich heute auf ein tragbares Verhandlungsergebnis zu einigen. Das Europäische Parlament darf nicht noch weiter hinter den Vorschlag der EU-Kommission und die Position des Rats zurückfallen. Der Green Deal muss der Maßstab bleiben.

Die EU muss den internationalen Verpflichtungen nachkommen, die sie auf der
Weltbiodiversitätskonferenz und der Weltklimakonferenz versprochenhat. Mit Blick auf die anstehende Weltklimakonferenz in Dubai wäre es ein verheerendes Signal, wenn sich die EU nicht an die eigenen Absprachen hält.”

Hauptforderungen der Grünen/EFA für die abschließende Verhandlungsrunde:

  • Moore: Moore müssen als natürliche CO2-Senken für den Klimaschutz und zentrale Ökosysteme für den Artenschutz Teil der Verhandlungslösung sein.
  • Nichtverschlechterungs-Gebot: Renaturierte, also wiederhergestellte Flächen müssen zum Beispiel von Bebauung ausgenommen bleiben, sonst ist in die Renaturierung investiertes Geld verschwendet.
  • Notbremse: Renaturierungsmaßnahmen dürfen bei steigenden Lebensmittelpreisen nicht gestoppt werden, denn die Gründe für Preisschwankungen sind komplex und Ertragsausfälle werden durch Artensterben und Klimafolgen erst beschleunigt.
  • Natura 2000-Gebiete: Die von den Christdemokraten geforderte Anwendung des Renaturierungsgesetzes ausschließlich auf Natura 2000-Gebiete würde den Geltungsbereich des neuen Gesetzes und damit die Anzahl zu schützender wertvoller Ökosysteme unnötig einschränken.

 

Hintergrund


Die Verhandlungen über das Gesetz zur Rettung begannen im Juli. Bevor die Position des EU-Parlaments mit knapper Mehrheit angenommen wurde, hatten die Christdemokraten mit einer groß angelehten Kampagne Stimmung gegen das geplante Gesetz gemacht und den Schulterschluss mit Rechtsaußen gesucht.


Das Gesetz zur Rettung der Natur ist Teil des Green Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie und das erste große Naturschutzgesetz seit über 20 Jahren. Das Gesetz ist die Voraussetzung für das Erreichen der EU-Klima- und Artenschutzziele. Es soll der klimatisch und ökologisch bedingten Verschlechterung von Agrarböden und Ökosystemen entgegensteuern, das fortschreitende Aussterben heimischer Arten bremsen und auch in Zukunft ausreichend Erträge für Landwirte und Landwirtinnen und bezahlbare Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher garantieren. Gemäß dem Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) müssen 30 bis 50 Prozent der kohlenstoffreichen Ökosysteme wie zum Beispiel Moore und Wälder renaturiert werden, um die Erderhitzung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.

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Zuständige Abgeordnete

Jutta Paulus
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MdEP

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