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EU-Indien

Intransparente Verhandlungsführung von Freihandelsabkommen legitim?

Das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichts vom vergangenen Freitag verheißt nichts Gutes. Die NGO Corporate Europe Observatory (CEO) reichte 2011 eine Klage gegen die EU ein wegen intransparenter Verhandlungsführung des Freihandelsabkommen der EU mit Indien – und wurde abgelehnt. Die Verhandlungen fanden  (und finden) unter starker Geheimhaltung und in enger Kooperation mit IndustrievertreterInnen statt. So trifft sich die EU-Kommission immer wieder mit Unternehmensverbänden, bindet aber die Zivilgesellschaft in die Verhandlungen nicht ein. Im Urteil heißt es, dass die Kommission berechtigterweise den Austausch mit ExpertInnen suche. Vor diesem Hintergrund müssten die Protokolle der Gespräche auch nicht publik gemacht werden.

Das ist kein Einzelfall: Handelsabkommen werden generell hinter verschlossenen Türen ausgehandelt. Das bedeutet, dass weder die Zivilgesellschaft, noch Abgeordnete nationaler Parlamente und des Europaparlaments Einfluss nehmen können. Damit können vor allem Europaabgeordnete ihrer Pflicht, die Kommission zu kontrollieren, letztlich nicht ausreichend nachkommen.

Dass der Gerichtshof die Klage abgelehnt hat, bedeutet, dass auch künftige Abkommen wie mit China oder mit den USA (TTIP) nicht transparenter verhandelt werden. Dabei wird insbesondere das TTIP weitreichende Auswirkungen über die USA und die EU hinaus haben.

Immer wieder weise ich in meiner Arbeit im Handelsausschuss auf die Intransparenz der Verhandlungen hin  – zumeist ohne viel Erfolg. Das Datenschutzabkommen ACTA konnten wir allerdings gerade wegen der geheim getroffenen Absprachen letztlich zu Fall bringen. Genau wegen solcher Erfolge setze ich mich weiterhin für die öffentliche Zugänglichkeit von Dokumenten sowie für die stärkere Einbindung von Zivilgesellschaft und ParlamentarierInnen ein.

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