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Klubradio Budapest

Frequenz bleibt vorerst – wirtschaftliche Bedrohung auch

Zum heutigen von der ungarischen Medienbehörde NMHH angestrengten Berufungsverfahren gegen das Urteil des Budapester Stadtgerichts zum Erhalt der ursprünglichen Frequenz 95.3 des oppositionellen ungarischen Senders Klubradio, erklärt Helga Trüpel, Europaabgeordnete der Grünen/EFA und Vizepräsidentin des Kulturausschusses im Europäischen Parlament:

"Vor kurzem konnte ich mich vor Ort über die Lage des Klubradios in Budapest informieren. Mit großem Interesse habe ich daher den heutigen Prozess gegen die „bekannteste Unbekannte“ in der europäischen Medienlandschaft verfolgt. Es ist ein großer Erfolg der ungarischen Zivilgesellschaft und der europäischen Öffentlichkeit, dass der Berufung der ungarischen Medienbehörde nicht statt gegeben wurde und Klubradio vorerst weiter auf seiner Frequenz senden kann. Die Vergabe der Frequenz an den dubiosen und vollkommen unbekannten Sender Autoradio konnte abgewendet werden. Das Klubradio ist jedoch längst noch nicht gerettet. Vor allem die schwierige wirtschaftliche Situation macht dem Sender weiter zu schaffen. Vielen potentiellen Anzeigenkunden und Firmen wird gedroht, dass eine Unterstützung des Senders schwerwiegende Folgen haben könnte. Auf diese Weise versucht die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Das ungarische Mediengesetz widerspricht den Grundprinzipien der EU, wie sie in den EU-Verträgen und der Grundrechte-Charta festgelegt sind und muss als ein Versuch in einer Reihe von Vorstößen gesehen werden, die Pressefreiheit einzuschränken. Umso bedauerlicher ist es, dass die EU-Kommission bei dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn diesen Bereich ausgespart hat. Nach wie vor bleibt es bei der übermächtigen Medienaufsichtsbehörde, die einseitig mit regierungstreuen Vertretern besetzt ist.“

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Helga Trüpel
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