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UN-Menschenrechtsrat

Zweischneidige Bilanz

Anlässlich der heutigen Abstimmung zum UN-Menschenrechtsrat MRR im Europäischen Parlament erklärt Barbara Lochbihler, Koordinatorin für Menschenrechte in Grüne/EFA:

"Auch vier Jahre nach seiner Gründung bleibt die Bilanz des UN-Menschenrechtsrat ambivalent. Während die Universelle Menschenrechtsprüfung sich als ein hilfreiches Instrument des MRR für die Feststellung von Menschenrechtsverletzungen etabliert hat, werden andererseits viele Entscheidungen des MRR politisch motiviert und sind nicht im Hinblick auf menschenrechtliche Erfordernisse gefällt. So wurde beispielsweise in der Vergangenheit immer wieder auf Betreiben der afrikanischen Staaten eine Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen in Darfur verhindert. Ebenfalls wurde verhindert, dass die Menschenrechtsverletzungen im Zuge des sri- lankanischen Bürgerkrieges verurteilt werden. Durch eine solche Politik untergräbt der MRR seine eigene Glaubwürdigkeit.

Es kann nicht hingenommen werden, dass einige Staaten im MRR mit Hinweis auf so genanntes islamisches Recht die universelle Gültigkeit der Menschenrechte einschränken wollen. Dass auch weiterhin Länder in den MRR gewählt werden können, deren eigene Menschenrechtsbilanz kritisch ist (z.B. Iran), macht den Bock zum Gärtner. Die Mitglieder im MRR sollten selbst höchsten Menschenrechtsschutz gewähren. Ohne Auswahlkriterien für eine Mitgliedschaft im MRR werden jedoch auch in Zukunft solche Staaten gewählt, die ihrer eigenen Bevölkerung die Achtung und den Schutz der Menschenrechte verweigern."

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