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Urteil EuGH zum Anspruch auf Sozialleistungen

Einzelfallprüfung muss möglich sein

Der Europäische Gerichtshof hat an diesem Dienstag ein Urteil gefällt zur Frage, ob arbeitssuchende EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen (1). Demnach darf ein Staat zugewanderten EU-Bürgerinnen und Bürgern, die auf Jobsuche sind, die Sozialhilfe verweigern. Das Urteil kommentiert die sozialpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Terry Reintke:

"Menschen, die aktiv nach Arbeit suchen, haben Anspruch auf Soziallleistungen, egal aus welchem EU-Land sie kommen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss immer gelten. Wir Grüne fordern, dass dem Pauschalausschluss von Unionsbürgerinnen und -bürgern von der Sozialhilfe eine Absage erteilt wird. Deshalb wollen wir uns in Deutschland für eine Gesetzesänderung einsetzen, damit individuelle Schicksale berücksichtigt werden können. Die bestehenden deutschen Gesetze gegen Missbrauch der Sozialsysteme sind ausreichend. Hetzerische und populistische Äußerungen für strengere Regeln sind unverantwortlich."

(1) Geklagt hatte eine Frau, die in den 90er Jahren aus Bosnien nach Deutschland geflüchtet war. Ihre drei Kinder sind in Deutschland geboren. Sie zog dann nach Schweden, wurde schwedische Staatsbürgerin und kam 2010 zurück nach Deutschland. Sie war immer wieder kurzfristig beschäftigt und suchte aktiv nach Arbeit. Von Herbst 2011 bekam sie für ein paar Monate SGB II. Die Zahlungen wurden dann aber eingestellt, weil SGB II nur bekommt, wer länger als ein Jahr am Stück gearbeitet hat. Es geht deshalb nicht nur um die Frage, ob Sozialleistungen gezahlt werden müssen, sondern auch um die Auswirkungen auf die Regeln für SGB II Leistungen in Deutschland.

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