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Europäische Staatsanwaltschaft

nur mit EU-weit hohen Verfahrensstandards!

Justizkommissarin Viviane Reding wird morgen (17. Juli) einen Vorschlag für eine Verordnung zur "Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Kriminalität zu Lasten der finanziellen Interessen der Union“ vorstellen. Damit wird ein seit über 15 Jahren debattiertes und wichtiges Projekt der europäischen Einigung endlich konkret. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament: 

„Jährlich versickern Hunderte Millionen Euro, die für die Förderung von EU-Projekten gedacht sind. Die Europäische Kommission geht von mindestens 700 Millionen Euro allein im Jahr 2011 aus, die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, die Zahl der aufgeklärten Fälle ist gering. Eine Europäische Staatsanwaltschaft könnte die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden auf EU-Ebene verbessern, um grenzüberschreitende Fälle von Betrug und Korruption mit EU-Mitteln aufzudecken. Aber ohne EU-weite hohe Standards für die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten im Strafverfahren kann die Antwort des Europäischen Parlaments auf den Vorschlag der Europäischen Kommission nur ein Nein sein. Zudem muss eine Europäische Staatsanwaltschaft bei der Europäischen Justizbehörde Eurojust angesiedelt sein, nicht an der Stelle des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF). Nach dem Skandal um massive Ermittlungsfehler und Rechtsverstöße bis zu Telefonüberwachung und Einschüchterung von Zeugen ist OLAF nicht der richtige Ort, um rechtsstaatliche Verfehlungen aufzudecken. Es bedarf einer justiziellen Strafverfolgungsbehörde unter Einbeziehung der nationalen Staatsanwaltschaften statt einer unkontrollierten Verwaltungsbehörde mit eigenen Ermittlungsrechten gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern." 

Großbritannien hat bereits angekündigt, den Vorschlag für eine Europäische Staatsanwaltschaft nicht mitzutragen. Es ist absehbar, dass sich auch andere Mitgliedstaaten dem Projekt die notwendige Zustimmung verweigern. Möglich wäre eine Europäische Staatsanwaltschaft dann nur, wenn sich mindestens neun Mitgliedstaaten auf Grundlage der "verstärkten Zusammenarbeit" dafür entscheiden und das Europäische Parlament dem Ergebnis am Ende zustimmt.

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