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Press release |

Durchsetzungsrichtlinie der Entsenderichtlinie

Rote Karte für Briefkastenfirmen und Betrüger

Heute hat das Plenum des Europäischen Parlaments das Verhandlungsergebnis zwischen Europäischem Parlament und Rat zur Durchsetzungsrichtlinie für die Entsenderichtlinie angenommen. Die endgültige Zustimmung des Rates ist jetzt nur noch eine Formsache. Dann wird die Durchsetzungsrichtlinie geltendes Recht werden. Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des Beschäftigungsausschusses und Mitglied des EP-Verhandlungsteams für die Fraktion der Grünen/EFA sagt dazu:

„Ich bin froh darüber, dass die große Mehrheit des Parlaments den Verhandlungskompromiss angenommen hat. Das ist ein wichtiger Schritt um die Rechte entsandter Arbeitnehmer/innen zu stärken. Es wird in Europa immer noch viel kriminelle Energie aufgebracht, um entsandte Arbeitnehmer/innen um ihren Lohn und ihre Arbeitsrechte zu bringen. Das artet in Methoden der Lohnsklaverei aus, wie sie in den deutschen Schlachthöfen dokumentiert werden. Das Europaparlament als Mitentscheider hat die Durchsetzungsrichtlinie so gestaltet, dass sich die Situation für die betroffenen Arbeitnehmer/innen verbessert. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, aktiv gegen illegale Praktiken wie Briefkastenfirmen und Scheinselbständigkeit vorzugehen und dabei eng und ohne Zeitverzug zusammenzuarbeiten, auch bei deren Bestrafung. Und in den Fällen, in denen eine Scheinselbstständigkeit aufgedeckt wird, haben wir Schutzklauseln für die betroffenen Arbeitnehmer/innen eingebaut. Bisher gab es für solche Situationen keine Schutzregelung. 

Wir haben das Recht auf Informationen von entsandten Arbeitnehmer/innen zu ihren Arbeitsrechten festgeschrieben. Mitgliedstaaten werden erstmalig verpflichtet, dafür Informations- und Beratungsstellen einzurichten. Und wir haben die Kommission gestoppt! Mitgliedsstaaten sind nicht, wie von der Kommission gewollt, an eine geschlossene Maßnahmenliste gebunden, sondern können weiter über ihre Kontrollmaßnahmen selbst entscheiden!

In der jetzt vorliegenden Richtlinie gibt es zum ersten Mal im EU-Recht eine Generalunternehmerhaftung. Auch wenn sie nur für den ersten Subunternehmer und für die Bauwirtschaft gilt, ist es ein erster Anfang für dieses wichtige Instrument. Mitgliedsstaaten können weitergehende Regelungen haben oder einführen. Bisher haben nur 8 EU-Länder eine Generalunternehmerhaftung. Die Umsetzungsrichtlinie wird nicht alle Probleme in dem schwierigen Feld der Entsendung lösen. Aber sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass entsandte Arbeitnehmer/innen den gültigen Mindestlohn im Einsatzland wirklich bekommen.“

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