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Press release |

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss abgeschafft werden

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:

„Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat muss europaweit abgeschafft werden! Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den EU-Grundrechten ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte! Damit ist jetzt möglich, was wir Grüne und viele BürgerrechtlerInnen seit Jahren einfordern: Ein Blick auf die Fakten, die eindeutig zeigen, dass dieser tiefe Eingriff in das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre zu keiner erkennbaren Verbesserung der Strafverfolgung geführt hat. Er ist damit unverhältnismäßig und muss nun beendet werden.

Es ist enttäuschend, dass es so lange dauern musste, bis die Menschen in der Europäischen Union rechtliche Klarheit über diesen massiven Verfassungs- und Vertragsbruch bekommen. Peinlicher ist das heutige Urteil für die Bundesregierung und die EU-Kommission, die sich noch immer für die Vorratsdatenspeicherung sowie weitere anlasslose Überwachungsmaßnahmen, etwa im Rahmen eines Fluggastdatensystems, einsetzen. Gleichzeitig wird die anlassbezogene Ermittlungsarbeit immer weiter ausgedünnt. Diese Politik muss nun umgehend geändert werden. Die Bürgerrechte zählen, europaweit!“

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05.02.2014

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Jan Philipp Albrecht
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