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Zu dem Europäischen Rat vom 15. und 16. Oktober 2008 - Wirtschafts- und Finanzlage

Grüne/EFA Entschließungantrag

eingereicht von Daniel Cohn-Bendit und Monica Frassoni
im Namen der Grüne/EFA-Fraktion

Das Europäische Parlament,

– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. und16. Dezember 2008,

– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass zahlreiche Probleme, die anlässlich der Finanzkrise zutage getreten sind, auf die Komplexität und zunehmende Undurchsichtigkeit der Finanzinstrumente zurückzuführen ist,

B. in der Erwägung, dass die Innovationen im Finanzbereich schädliche Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität hatten, weil die Schaffung komplexer Finanzinstrumente, mit denen Banken ihre Risiken abwälzen konnten, dazu geführt hat, dass die zugrundliegenden Aktiva und die tatsächlichen wirtschaftlichen Grunddaten immer weniger zur Kenntnis wurden,

C. in der Erwägung, dass die bestehenden Vergütungssysteme in Finanzinstituten einer der Hauptgründe für die derzeitige Krise sind, weil sie dazu beigetragen haben, dass der mit Risiken verbundene kurzfristige Profit im Mittelpunkt stand,

D. unter Hinweis darauf, dass die Aufgabe von Rating-Agenturen darin besteht, die mit den neuen und zunehmend komplexen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken genau zu prüfen, und in der Erwägung, dass "vergiftete" Finanzprodukte, wie z. B. zweitklassige Hypotheken, hoch eingestuft und damit Investoren, Finanzunternehmen und anderen Akteuren geringe Risiken vorgetäuscht wurden,

E. in der Erwägung, dass mit der Deregulierung der Finanzmärkte die Entwicklung neuer Finanzprodukte ermöglicht wurde, die überhaupt keinen Bezug zur wirtschaftlichen Realität hatten, dass das Ausmaß der tatsächlich bestehenden Risiken (wie z. B. die zunehmende Verarmung der Schuldner und die Energie- und Klimakrise) verschleiert wurde und dass die Finanzkrise eine Rezession ausgelöst hat, mit dramatischen Auswirkungen für die Bürger und die kleinen und mittleren Unternehmen, die mit der Kreditkrise konfrontiert sind;

F. in der Erwägung, dass die EU als Vorbild bei der Förderung langfristiger Investitionen dienen muss, insbesondere damit die Zielvorgaben des Klima-Energie-Pakets erreicht werden,

G. in der Erwägung, dass zur Erreichung der Zielvorgaben der Strategie von Lissabon und Göteborg und des Klima-Energie-Pakets langfristige Investitionen erforderlich sind und dass in diesem Zusammenhang die Rolle der Europäischen Investitionsbank zusätzlich gestärkt werden muss, zusammen mit der der EZB, die in dieser Finanzkrise ein Refinanzierungsverfahren entwickelt hat,

H. in der Erwägung, dass für die Rekapitalisierung der Banken öffentliche Mittel erforderlich sind und die entsprechenden staatlichen Maßnahmen an strikte Auflagen im Zusammenhang mit der Verwaltung, den Entschädigungsregelungen, den Investitionsstrategien, realistischen Rechnungslegungsstandards, geeigneten Änderungen der Geschäftsmodelle und umfassenden Rechenschaftspflichten gegenüber staatlichen Stellen gebunden sein müssen,

I. in der Erwägung, dass eine große wechselseitige Abhängigkeit zwischen allen Akteuren im Finanzbereich besteht und das Nebeneinander von geringfügig regulierten oder unregulierten Märkten (wie im Fall der Private-Equity-Fonds und der Hedge-Fonds) und streng regulierten Institutionen die finanzielle Instabilität verstärkt hat,

J. in der Erwägung, dass die Überwachung mit der Aufsicht über den gesamten Markt gleichzusetzen ist, damit besorgniserregende Entwicklungen erkannt und hinreichende Informationen über Transaktionen, die außerhalb der organisierten Märkte vorgenommen werden, erlangt werden können,

K. in der Erwägung, dass die in den EU-Ländern verfügbaren Instrumente nicht mehr angemessen sind, um die Auswirkungen der Finanzkrise zu beschränken und die kollektiven Kosten zu minimieren sowie moralische Schäden zu vermeiden, und dass immer noch ein europäischer Ansatz hinsichtlich der Exposition gegenüber Risiken, eine Europäische Finanzaufsichtsbehörde und eine europäische Struktur fehlt, mit der ein rascher Informationsaustausch und eine klare Zuweisung der Zuständigkeiten im Bereich der Finanzaufsicht ermöglicht wird,

Wirtschafts- und Finanzlage

1. begrüßt die vom Rat ergriffenen Initiativen, um dringende praktische Lösungen auszuarbeiten, mit denen die Krise im Zusammenhang mit den Spareinlagen oder dem Interbankenhandel bewältigt werden kann; ist ebenfalls der Ansicht, dass diese Maßnahmen notwendig waren, um die derzeitige Finanzkrise einzudämmen und das Vertrauen in das Finanzsystem teilweise wiederherzustellen; betont jedoch, dass weitere mittel- und langfristige Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit den verbliebenen Risiken begegnet werden kann, und hält es für äußerst wichtig, dass bestimmte Marktpraktiken, wie z. B. der Leerverkauf, dauerhaft verboten werden;

2. betont, dass Europa mit einer Rezession, einem Rückgang der Investitionen und einer Zunahme der Arbeitslosigkeit konfrontiert ist, die auf die Finanzkrise zurückzuführen sind; ist der Ansicht, dass Ermittlungen durchgeführt werden müssen, damit festgestellt werden kann, ob gegen die – wenn auch wenigen – geltenden Aufsichts- und Regelungsbestimmungen verstoßen wurde (insbesondere im Bereich der Transparenz) und gegebenenfalls Strafverfahren eingeleitet werden sollten;

3. bedauert die Unfähigkeit der Kommission (Barroso, Kroes, Mc Creevy), die Krise zu verhindern und angemessen anzugehen, was sich darin zeigt, dass sie systematisch die Selbstregulierung anstatt der gesetzlichen Regulierung gefördert hat;

4. zeigt sich sehr besorgt über die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Verpflichtungen der EU im Hinblick auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, die Finanzkrise nicht als Vorwand zu nutzen, um die Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Bekämpfung des Klimawandels und der Armut zu vertagen; betont dagegen, dass sie ihre Anstrengungen im Bereich der Entwicklungshilfe im Rahmen internationaler Foren oder Organisationen (Vereinte Nationen, Internationales Rotes Kreuz, Oxfam, Brot für die Welt) erheblich verstärken müssen, damit die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Lebensbedingungen der Menschen bewältigt werden können;

5. stimmt mit dem Rat überein, dass eine echte und umfassende Reform des internationalen Finanzsystems erforderlich ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich Initiativen zu ergreifen, damit die weltweite Struktur der Finanzregulierung gestärkt wird;

6. fordert, dass angesichts der bevorstehenden Konferenzen zur Reform der Bretton-Woods-Institutionen die multilaterale Zusammenarbeit verstärkt werden muss, damit die Kapitalmärkte stabilisiert werden, wobei auch die Offenlegungspflichten verschärft und strikte Vorschriften für institutionelle Anleger, die in Nahrungsmittel und Energie investieren, festgelegt werden müssen; fordert die Einführung von Vorschriften über eine transparente Einkommensmeldung und eine wirksame Besteuerung transnationaler Unternehmen; fordert, dass die weltweite Zusammenarbeit im Bereich der Steuern verstärkt und eine internationale Steuerorganisation eingerichtet wird; fordert, dass im Rahmen des IWF eine multilaterale Fazilität, einschließlich eines multilateralen Garantierahmens, bereitgestellt wird, mit der Entwicklungsländer unterstützt werden, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise mit einer umfangreichen Kapitalflucht konfrontiert sind; fordert eine Reform der Verwaltung der Bretton-Woods-Institutionen;

7. hält es für entscheidend, dass eine spezielle Steuer auf spekulative Finanztransaktionen, wie z. B. die Tobin-Steuer, eingeführt wird, wobei die dadurch erzielten Einnahmen für die Finanzierung von gemeinsamen Projekten aufgewendet würden, die zur Erreichung der Zielvorgaben des Energie-Klima-Pakets oder der Milleniums-Entwicklungsziele beitragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaten auf, sich für ein internationales Übereinkommen einzusetzen, in dem sich alle Vertragsparteien verpflichten, eine Steuer auf Finanztransaktionen einzuführen;

8. ist der Ansicht, dass langfristig nur dann eine Finanzkrise verhindert und die finanzielle Stabilität gewahrt werden kann, wenn die Mitgliedstaaten bereit sind, das Problem der Offshore-Finanzplätze anzugehen (an denen z. B. Hedge-Fonds aufgrund steuerlicher und gesetzlicher Erleichterungen angesiedelt sind), und dass in diesem Zusammenhang weitreichende Maßnahmen zu ergreifen sind, damit Steuerhinterziehung und Steuerflucht wirksam verhindert werden, indem die Steueroasen in der EU beseitigt und diejenigen in Drittstaaten unter Druck gesetzt werden; fordert, dass die Richtlinie über die Zinsbesteuerung gestärkt wird, damit sie auch juristische Personen und alle Formen von Kapitalerträgen erfasst;

9. ist der Ansicht, dass zur Wiederbelebung der Realwirtschaft ein "New Deal" erforderlich ist; betont in diesem Zusammenhang, dass eine europaweite konzertierte Aktion durchgeführt werden muss, insbesondere für eine Investitionsstrategie, damit die Zielvorgaben in den Bereichen Energieeffizienz und CO2-Verringerung erreicht werden; ist der Ansicht, dass die Europäische Investitionsbank eine wichtigere Rolle spielen sollte, damit sie zur Erreichung dieser Ziel beitragen kann; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss der Europäischen Investitionsbank, 30 Mrd. EUR zur Unterstützung der europäischen KMU zur Verfügung zu stellen, sowie ihre Zusicherung, ihre Interventionskapazität für nachhaltige Infrastrukturprojekte zu verstärken; betont, dass Millionen kleiner Projekte, die z. B. die Gebäudeisolierung und die Verwendung kohlenstofffreier Geräte umfassen, die kostenwirksamste Form eines ökologischen "New Deal" darstellen, mit dem auch die meisten Arbeitsplätze geschaffen werden;

10. betont, wie wichtig langfristige Investitionen bei der Finanzierung der Strategie von Lissabon und Göteborg sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, Initiativen einzuleiten, in deren Rahmen Banken und Finanzinstitutionen dazu ermutigt werden, langfristige Strategien zu verfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, damit die Geldmittel wieder in langfristige Investitionsformen angelegt werden;

11. ist besorgt über die bestehende Kluft zwischen dem Freiverkehr und den regulierten Märkten oder zwischen beaufsichtigten und unbeaufsichtigten Unternehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Funktionsweise des derzeitigen Finanzsystems von Grund auf zu überdenken, wenn sie es mit der Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte ernst meinen, die Finanzkrise weltweit anzugehen, wodurch das Vorhandensein von Interpendenzen zwischen den nationalen Volkswirtschaften anerkannt würde, und die Kluft zwischen beaufsichtigten und unbeaufsichtigten Unternehmen zu schließen, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Finanzsektor geschaffen werden;

12. ist der Ansicht, dass die Verbesserung der Transparenz auf unregulierten Märkten eine der entscheidenden Herausforderungen ist, die angenommen werden muss, wenn eine neue Finanzkrise verhindert werden soll; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, die Probleme effektiv anzugehen und unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;

13. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, einen Legislativvorschlag zu Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds vorzulegen; bekräftigt seine Überzeugung, dass durch einen solchen Rechtsakt unter anderem ein EU-Rahmen für die Registrierung und Lizenzierung von Hedge-Fonds und ihren Managern gesetzt und ein EU-Verzeichnis für strukturierte Produkte eingerichtet werden sollte;

14. betont, dass durch die Krise deutlich geworden ist, dass komplexe Finanzprodukte genauer beaufsichtigt werden müssen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch die Absicherung von Verbindlichkeiten durch Wertpapiere, die ursprünglich als Instrument zur Risikominderung dienen sollte, sich die Kreditrisiken stattdessen unabsichtlich auf das gesamte Finanzsystem ausgeweitet haben;

15. unterstützt den Beschluss des Rates, die Ausarbeitung der Richtlinie über Eigenkapitalregelungen zu beschleunigen; hält es für wesentlich, dass alle Unternehmen oder Tätigkeiten, von denen die gleichen Systemgefahren ausgehen, unter dieselben Rechtsvorschriften fallen sollten; betont, dass im Vorschlag der Kommission zu den Eigenkapitalvorschriften verlangt werden sollte, dass der ursprüngliche Kreditgeber Teile von verbrieften Darlehen in seiner Bilanz aufführt; erachtet es als entscheidend, dass Banken dazu verpflichtet werden, mit nicht bilanzwirksamen Risiken umsichtig umzugehen und diese anzugeben;

16. begrüßt die Beschluss des Rates zu den Vergütungssystemen für Führungskräfte von Unternehmen; ist ebenfalls der Ansicht, dass die Vergütung mit dem aktuellen Beitrag der Führungskräfte zum Erfolg des Unternehmens in Einklang stehen und sie nicht dazu ermutigen sollte, leichtfertig Risiken einzugehen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, zu diesem Thema unverzüglich eine Legislativinitiative vorzuschlagen, mit der gewährleistet wird, dass die Finanzinstitute ihre Vergütungsstruktur offenlegen, insbesondere die Vergütungs- und Entschädigungsregelungen für die Mitglieder der Leitungsgremien, und dass die Aufsichtsbehörden bei ihrer Bewertung des Risikomanangements den Einfluss der Vergütungen, der Prämiensysteme und der Besteuerung berücksichtigen, sodass diese nicht äußerst riskante Entscheidungen begünstigen;

17. betont, dass die Rating-Agenturen für die Krise mitverantwortlich sind; unterstützt die Forderung des Rates, die bevorstehende Veröffentlichung des lange erwarteten Legislativvorschlags der Kommission zur Verschärfung der Rechtsvorschriften über Rating-Agenturen zu beschleunigen; hält es in diesem Zusammenhang für äußerst wichtig, dass die Registrierung der Ratingagenturen sichergestellt, die Entwicklung alternativer Modelle gefördert und dafür gesorgt wird, dass diese Agenturen ihre Ratingtätigkeit von anderen Dienstleistungen (wie Beratung zur Strukturierung von Transaktionen) trennen, die sie im Hinblick auf Obligationen oder Unternehmen, die sie bewerten, erbringen; ist der Ansicht, dass die Kommission eine öffentliche und unabhängige EU-Ratingagentur einrichten sollte, damit die Transparenz in diesem Sektor verbessert wird;

18. begrüßt den Beschluss des Rates, angesichts außergewöhnlicher Marktbedingungen mehr Spielraum bei der Anwendung der Vorschriften über den beizulegenden Zeitwert zuzulassen; betont allerdings, dass in Zukunft eine Reihe von Schwachstellen behoben werden müssen, die im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Bewertung von Vermögen in Bilanzen durch unterschiedliche Rechnungslegungssysteme stehen, und dass allgemein das Problem der durch den beizulegenden Zeitwert verursachten Volatilität der Märkte angegangen werden muss;

19. bedauert, dass die Beschlüsse des Rates im Hinblick auf eine Stärkung der Aufsicht über den europäischen Finanzsektor, insbesondere über grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen, bei weitem nicht hinreichend sind, um die mit den derzeitigen Systemrisiken verbundenen Herausforderungen zu bewältigen;

20. betont in diesem Zusammenhang, dass durch den fehlenden Gleichschritt zwischen Weiterentwicklung der Finanzaufsicht und Marktintegration die Ausweitung der Krise beschleunigt wurde, weil die nationalen Aufsichtbehörden nicht in der Lage waren, die von diesen komplexen Finanzinnovationen ausgehenden Risiken aus einer gesamteuropäischen Perspektive zu betrachten;

21. bekräftigt daher seine Überzeugung, dass eine EU-Aufsichtbehörde eingerichtet werden muss, damit die transeuropäischen Finanztransaktionen überwacht werden; betont, dass diese EU-Aufsichtsbehörde die Möglichkeit haben sollte, zusammen mit den Zentralbanken mikro- und makroprudenzielle Informationen zu erfassen und zu analysieren, und dass sie in einer Krisensituation mit systemischen Auswirkungen auf die EU als schnelle Eingreiftruppe agieren sollte;

22. weist darauf hin, dass angesichts der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände bei der Umsetzung der staatlichen Hilfsmaßnahmen eine gewisse Flexibilität erforderlich ist, betont jedoch, dass die Anreize für große Finanzinstitute mit potenziellen systemischen Risiken geändert werden müssen und dabei zu berücksichtigen ist, dass diese Unternehmen dazu ermuntert werden, größtmögliche Risiken einzugehen, wenn man sie aufgrund ihrer Größe vor dem Konkurs bewahrt;

23. stellt die Rolle der Kommission in Frage, die die Kommission im Zusammenhang mit dem Wachstum großer Finanzinstitute mit systemischen Risiken gespielt hat; hält es für wesentlich, dass im Zusammenhang mit den staatlichen Beihilfen geeignete Verhaltensregeln für die Empfänger festgelegt werden, um die missbräuchliche Verwendung der Beihilfen zu unterbinden, z. B. für den Ausbau von Unternehmen oder für aggressive Marktstrategien insbesondere gegen kleineren Unternehmen mithilfe staatlicher Garantien;

24. betont ferner, dass der Privatsektor als Gegenleistung für die Einführung eines staatlichen Garantiesystems einen angemessenen Beitrag leisten muss; ist der Ansicht, dass es zur Frage der Umsetzung dieser Grundsätze von der Kommission konsultiert werden sollte;

Vertrag von Lissabon

25. weist darauf hin, dass die europäischen Bürger der EU zunehmend misstrauen; betont jedoch erneut, dass der Vertrag von Lissabon die für die Überwindung dieses Misstrauens notwendigen Elemente enthält, indem die parlamentarische Demokratie, die Transparenz und die Rechtstaatlichkeit gestärkt und die Grundrechte verankert werden und das Konzept der Bürgerschaft der Europäischen Union gefördert und die Fähigkeit der erweiterten Union verbessert wird, innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen effektiv zu handeln; verweist aber auch darauf, dass die Finanzkrise gezeigt hat, dass die gemeinschaftlichen Instrumente im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik unzulänglich sind;

26. begrüßt zwar die eingehende Analyse der Gründe für das gescheiterte Referendum durch die irische Regierung, ist jedoch über die dabei aufgetretene Verzögerung besorgt; fordert die irische Regierung nachdrücklich auf, sich mit allen verfügbaren Mitteln darum zu bemühen, eine konkreten Vorschlag vorzulegen, in dem die Rahmenbedingungen festgelegt sind, unter denen das Ratifizierungsverfahren rechtzeitig wieder aufgenommen wird, damit der Vertrag von Lissabon vor den Europäischen Wahlen im Jahr 2009 in Kraft treten kann;

27. fordert die schwedische und die tschechische Regierung auf, bis Ende des Jahres die Ratifizierungsverfahren in ihren jeweiligen Ländern zum Abschluss zu bringen;

Energie und Klimawandel

28. ist überzeugt, dass die Bekämpfung des Klimawandels auch aus wirtschaftlichen Gründen ein Muss ist und dass jede Verzögerung der notwendigen Maßnahmen letztendlich noch größere Kosten verursachen wird; ist im Übrigen der Auffassung, dass die Verbesserung der Energieeffizienz und eine Verlagerung hin zu erneuerbaren Energiequellen und zu einer klimafreundlichen Wirtschaft nicht nur Geld sparen, sondern auch die Abhängigkeit von Energieimporten verringern und sich in dieser kritischen Phase positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa auswirken wird;

29. begrüßt, dass im Europäischen Parlament Fortschritte gemacht wurden und ein Konsens darüber zustande kam, die Verhandlungen aufzunehmen, damit noch vor dem Ende dieser Wahlperiode mit dem Rat eine Einigung in der ersten Lesung erreicht wird;

30. verurteilt nachdrücklich den Versuch des Europäischen Rates, das Klima- und Energiepaket dem normalen Mitentscheidungsverfahren zu entwinden und es der Einstimmigkeitsregel innerhalb des Rates zu unterwerfen; hegt die Befürchtung, dass dies die Integrität des Pakets gefährden und die Bemühungen der EU, Impulse für ein künftiges internationals Klimaabkommen zu geben, ernsthaft untergraben könnte;

Energiesicherheit

31. stellt fest, dass die EU inzwischen 82,5 % ihres Ölbedarfs importiert und dass die vorhandenen Reserven in den Mitgliedstaaten 15 Monate ausreichen würden, wenn die EU den Ölimport unverzüglich einstellen würde;

32. stellt fest, dass etwa 70 % des in Europa verbrauchten Öls für den Verkehrssektor aufgewandt wird, wobei die übrigen 20 % in Gebäuden verheizt werden und 10 % als Rohstoff dienen; stellt fest, dass die Kommission davon ausgeht, dass der Energiebedarf im Verkehrssektor bis 2030 um mindestens 30 % zunehmen wird, wobei der Anstieg für den Luftverkehr um 5 % jährlich zunehmen soll, was auf keinen Fall hinnehmbar ist, da die CO2-Emissionen und die Abhängigkeit von importierter Energie dadurch zunehmen;

33. unterstreicht, dass die Entwicklungen im Verkehrssektor, was die Abhängigkeit vom Öl und eine bessere Umwelt betrifft, von entscheidender Bedeutung sind; bedauert, dass der Europäische Rat die Frage der Abhängigkeit vom Öl kaum angesprochen und es vollkommen versäumt hat, sich mit dem Verkehrssektor zu befassen;

34. ist zuversichtlich, dass eine wesentliche Entwicklung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieträger die Energieversorgung verbessern, den prognostizierten Anstieg der Energiepreise eindämmen und die Treibhausgasemissionen verringern wird; fordert die Kommission eindringlich auf, auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie als Schlüsselmaßnahmen zu setzen, damit die EU ihre Klimaziele erreicht und gleichzeitig die Sicherheit der Versorgung in der EU verbessert wird;

35. ist der Auffassung, dass das Ziel, die Energieeffizienz bis zum Jahre 2020 um mehr als 20 % zu verbessern, wie es bereits vom Europäischen Rat vom März 2007 vereinbart wurde, technisch und wirtschaftlich absolut machbar ist; bedauert deshalb, dass der Europäische Rat dies nicht als verbindliches Ziel vorgegeben hat;

36. fordert die EU erneut auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die EU bis zum Jahr 2020 zu der am wenigsten von fossilen Brennstoffen abhängigen und zur energieeffizientesten Wirtschaftsmacht zu entwickeln; fordert deshalb die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, vordringlich und massiv in Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz und in die Entwicklung gemeinsamer Projekte der EU zu erneuerbaren Energiequellen zu investieren, da diese nicht nur zur Versorgungssicherheit für die EU beitragen, sondern auch eine Verbindung dieses Ziels mit dem Ziel von Lissabon (wirtschaftliche und soziale Entwicklung) und dem Ziel von Göteborg (Umwelt) herstellen können;

37. fordert außerdem, dass die Kommission im Rahmen der zweiten Überprüfung der Energiestrategie ein gigantisches Energieeffizienzprogramm auflegt, einschließlich einer ganzen Reihe neuer einschlägiger Initiativen, z. B. die Revision der bestehenden EU-Richtlinie für Gebäude, eine neue Initiative über die Kraft-Wärme-Kopplung, neue haushaltstechnische Möglichkeiten für Investitionen in Energieeinsparungen und Energieeffizienz; betont, dass Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Verwendung von Energie aus erneuerbaren Quellen nicht nur die größte, sondern auch die kostengünstigste Möglichkeit für die Verringerung der CO2-Emissionen darstellen und gleichzeitig die geopolitische Unabhängigkeit der EU verbessern; weist zum wiederholten Male darauf hin, dass die EU ihren Bürgern und Unternehmen, die mit steigenden Energiepreisen zu kämpfen haben, nur mit solchen Maßnahmen langfristig konkrete Antworten geben kann;

Europäischer Pakt über Einwanderung und Asyl

38. bedauert, dass sich der Pakt über Einwanderung und Asyl hauptsächlich auf Grenzkontrollen konzentriert, anstatt die Mittel der legalen Einwanderung in den Vordergrund zu stellen, zumal es ein Hindernis für den Zugang zu Asyl und die Familienzusammenführung darstellt, wenn der Schwerpunkt auf Grenzkontrollen und die systematische Rückführung von illegalen Einwanderern gelegt wird;

39. lehnt eine Hierarchie der Rechte für Wanderarbeitnehmer ab, obschon einzuräumen ist, dass der Vorschlag über die so genannte "Blue Card" einen ersten Schritt hin zu einem offeneren Einwanderungsprogramm darstellt; fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten auf, die internationale Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren;

40. fordert, dass das Mandat von FRONTEX explizit die Pflicht umfasst, die internationalen Menschenrechtsnormen und die Verpflichtungen gegenüber Asylsuchenden einzuhalten, das heißt bei FRONTEX-Operationen auf hoher See;

41. geht davon aus, dass die europäischen Asylrichtlinien mit ehrgeizigen Zielsetzungen überprüft werden und dass darauf eine wirksame Umsetzung erfolgt, einschließlich einer gründlichen Revision der Dublin-II-Verordnung;

Maßnahmen im Anschluss an die Krise in Georgien

42. bedauert, dass die internationalen Gespräche über die Sicherheits- und Stabilitätsvorkehrungen in Abchasien und Südossetien (wie in dem 6-Punkte-Plan vom 12. August vorgesehen), die am 15. Oktober in Genf aufgenommen wurden, durch verfahrensrechtliche Kontroversen gekennzeichnet waren, die die Parteien daran gehindert haben, sich substanziell und konkret mit den Punkten auf der Tagesordnung auseinanderzusetzen;

43. hält es für dringend geboten, die Lage der Vertriebenen zu verbessern, und fordert insbesondere, dass alle Menschen, die im oberen Abschnitt des Kodori-Tals in Abchasien und in der Region Akhalgori in Südossetien leben, schnell in sichere und menschenwürdige Verhältnisse zurückkehren können;

44. sieht den Schlussfolgerungen der internationalen Geberkonferenz für Georgien am 22. Oktober erwartungsvoll entgegen; begrüßt das Engagement der Kommission, Georgien große politische, finanzielle und praktische Unterstützung zu leisten; fordert die Kommission auf, rasch Maßnahmen für den Wiederaufbau in den Konfliktgebieten vorzulegen und diese auch schnell umzusetzen und die humanitäre Hilfe aufzustocken, damit die vom Krieg heimgesuchten Menschen wieder an ihre Wohnorte zurückkehren können und vor dem Winter eine Unterkunft haben;

45. begrüßt die Entsendung von EU-Beobachtern in die Pufferzonen, wodurch die Rolle und die Verantwortung der EU in der Region besser sichtbar wird und einer weiteren Vertiefung der Beziehungen mit Georgien den Weg ebnet; fordert die Behörden der beiden de-facto-Staaten Abchasien und Südossetien und der Russischen Föderation auf, zuzulassen, dass die Überwachung der EU auch innerhalb der abtrünnigen Gebiete vonstatten gehen kann;

46. fordert den Rat und die Kommission auf, den russischen Präsidenten auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-Russland am 14. November gegenüber klar und deutlich darauf hinzuweisen, dass mit Ländern, die sich nicht an das internationale Recht halten und die territoriale Integrität ihrer Nachbarn verletzen, keine strategische Partnerschaft möglich ist;

47. fordert die Kommission auf, Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu einem wesentlichen Bestandteil des künftigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit der Russischen Föderation zu machen, mit einem klaren Mechanismus für die Umsetzung der Aussetzungsklausel;

48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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