Christopher Jahn/IFRC (CC BY-NC-ND 2.0)
de | en | fr
NULL
Position Paper |

Für ein gerechtes und effizientes Asylsystem in Europa

Grüner/EFA Vorschlag

Mit diesem Papier präsentieren wir, die Grünen/EFA-Fraktion in Europäischen Parlament, unseren Vorschlag für das zukünftige Gemeinsame Europäische Asylsystem. Unser Vorschlag beschränkt sich auf die umstrittensten Elemente des neuen Pakts für Migration und Asyl, den die Europäische Kommission in Kürze vorstellen will: Verfahren an den Außengrenzen sowie die Überarbeitung der Dublin-Verordnung. Die vielen anderen Herausforderungen in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik werden wir in diesem Papier nicht thematisieren.

Unser Vorschlag konzentriert sich darauf, faire und effiziente Asylverfahren zu gewährleisten; das Recht auf Asyl zu schützen; das Prinzip der ersten Einreise zu ersetzen durch eine faire Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten; sowie Anreize statt Zwangsmaßnahmen dafür zu schaffen, dass Asylsuchende in dem Mitgliedstaat bleiben, der für ihr Asylverfahren zuständig ist.

Zusätzlich zu diesem Papier haben wir ein Hintergrunddokument erstellt. Dort erläutern wir unsere Kritik am Dublin-System und an den von der Europäischen Kommission vorgesehenen Grenzverfahren. Das Hintergrunddokument gibt außerdem einen tieferen Einblick in unsere Vorschläge zur Durchsetzung des EU-Asylrechts in allen Mitgliedstaaten.

 

Unser Ansatz im Überblick

Für ein gut funktionierendes europäisches Asylsystem braucht es faire, schnelle und geordnete Verfahren an den EU-Außengrenzen:

  • Asylsuchende, die an den europäischen Außengrenzen ankommen, werden in gemeinsamen und offenen Registrierungszentren registriert und müssen dort auch Sicherheitskontrollen durchlaufen.
  • Asylanträge werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank registriert und bearbeitet. Auf diese Datenbank haben sowohl die nationalen Asylbehörden als auch die Agentur der Europäischen Union für Asyl Zugriff.
  • Kurz nach ihrer Ankunft werden Asylsuchende angehört, um spezifische Bedürfnisse zu ermitteln und um den Aufnahme-Mitgliedstaat zu bestimmen.
  • Die EU-Agentur für Asylfragen ist für die endgültige Entscheidung über die Verteilung auf andere Mitgliedstaaten und die Verwaltung des Verteilmechanismus zuständig.
  • Die Verteilung der Asylsuchenden basiert nicht auf der Grundlage des Prinzips der Ersteinreise, sondern auf der geteilten Verantwortung aller Mitgliedstaaten für den Schutz von Geflüchteten.

Um Asylsuchende gerecht zu verteilen, wird ein zweistufiges System mit positiven Anreizen zur Stärkung der Solidarität geschaffen.

  • Die erste Stufe beruht auf freiwilliger Solidarität. Sie stützt sich auf die Bereitschaft von Städten und Regionen, Asylsuchende aufzunehmen. Die EU fördert die Aufnahmebereitschaft durch die Übernahme der Kosten.
  • Die zweite Stufe beruht auf verpflichtender Solidarität von allen. Falls die freiwillige Aufnahme an ihre Grenzen gerät, schaffen die Mitgliedstaaten neue Aufnahmeplätze oder leisten einen finanziellen Beitrag zu den Gesamtkosten für die Aufnahme. Falls auch das nicht ausreicht, löst die EU-Kommission mit einer Gelben Karte ein Warnsystem aus und ergreift, wenn nötig, weitere Maßnahmen.

Um zu vermeiden, dass Asylsuchende irregulär von einem Mitgliedstaat in einen anderen weiterziehen, schafft die EU ein System, das auf Anreizen zum Bleiben statt auf Zwang beruht:

  • Die persönlichen Verbindungen und Präferenzen der Asylsuchenden werden bei der Verteilung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. 
  • Die Kommission sorgt mit einem transparenten Überwachungsmechanismus dafür, dass sich alle Mitgliedstaaten an die Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems halten und Asylsuchende überall die gleichen Bedingungen vorfinden.

 

Auch interessant

Position Paper
Photo by Jacek Dylag on Unsplash
Photo by Jacek Dylag on Unsplash
Position Paper
Animal transport/ Izvora
Animal transport/ Izvora
08.06.2021
Position Paper