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zu der Lage in Syrien

Grüne/EFA Entschließungsantrag

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere denen vom 16. Februar 2012 zur Lage in Syrien(1), vom 15. Dezember 2011 zu der Lage in Syrien(2), vom 27. Oktober 2011 zur Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere in Bezug auf die christlichen Gemeinschaften(3), vom 27. Oktober 2011 zu dem Fall von Rafah Nached in Syrien(4), vom 15. September 2011 zu der Lage in Syrien(5) und vom 7. Juli 2011 zur Situation in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und in Nordafrika(6),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 23. Juli 2012 sowie der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29. Juni 2012 zu Syrien,

–   in Kenntnis der Beschlüsse des Rates betreffend restriktive Maßnahmen gegen das syrische Regime, infolge derer nun insgesamt 155 Personen von Sanktionen betroffen sind, während die EU jetzt für 52 Organisationen ein Einfrieren von Vermögenswerten angeordnet hat, und in Kenntnis des Beschluss des Rates vom 23. Juli 2012 über Maßnahmen zur Einschränkung von Waffenlieferungen nach Syrien,

–   in Kenntnis der zahlreichen Stellungnahmen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Syrien, insbesondere Catherine Ashtons Bemerkungen während des Gymnich-Treffens auf Zypern am 7. September 2012 und darauf folgend am 8. September 2012 und jenen vom 5. September 2012 und vom 18. August 2012 zur Ernennung von Lakhdar Brahimi zum Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien,

–   in Kenntnis der Stellungnahmen des Mitglieds der EU-Kommission, Kristalina Georgieva, auf der Debatte des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Syrien vom 29. August 2012 und zur Verschärfung der humanitären Krise vom 31. Juli 2012,

–   unter Hinweis auf den dreitägigen Besuch des Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Syrien vom 4. September 2012,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2059 vom 20. Juli 2012, 2043 vom 21. April 2012 und 2042 vom 14. April 2012,

–   unter Hinweis auf den Beschluss der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) vom 13. August 2012, Syriens Mitgliedschaft auszusetzen,

–   unter Hinweis auf die Resolution vom 1. Juni 2012 der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zu der sich verschlechternden Situation hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien und zu den jüngsten Morden in El-Houleh,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission zur Arabischen Republik Syrien vom 15. August 2012, gemäß der Resolution der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 23. März 2012, in der der Rat das Mandat der Kommission, das von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in ihrer Resolution vom 22. August 2012 begründet wurde, verlängert hat,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR), das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die UN-Kinderrechtskonvention und das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und die vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 und ihr Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, zu dessen Vertragsparteien Syrien gehört,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. im Hinblick darauf, dass die Situation der Menschenrechte und der Sicherheit sich in den zurückliegenden Monaten erheblich verschlechtert hat, Gewalttätigkeiten unter Einsatz von Waffen in ihrer Intensität zugenommen haben und sich nach Damaskus, Aleppo und andere Städte im ganzen Land ausgeweitet haben; im Hinblick auf den zunehmenden Einsatz von Truppen, Flugzeugen und Artillerie der syrischen Regierung gegen dicht besiedelte Gebiete, die dann belagert und bombardiert werden,

B.  im Hinblick auf die Militarisierung des Konflikts und die Missachtung international anerkannter Menschrechte und humanitärer Rechte, die zu einer schwerwiegenden internen Vertriebenenkrise geführt und die humanitäre Krise vertieft haben; im Hinblick darauf, dass die Zahl der Menschen, die dringend Hilfe benötigen, auf über 1,5 Millionen angestiegen ist und weiterhin stark ansteigt; im Hinblick darauf, dass das syrische Regime ganze Kommunen, wie Homs oder kürzlich Aleppo absichtlich von der Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser, Strom und medizinischer Hilfe abgeschnitten hat,

C. im Hinblick darauf, dass im August Schätzungen zufolge 5000 Menschen im Zuge der andauernden Kämpfe starben, und damit seit Ausbruch des Konflikts nach Schätzungen der Vereinten Nationen mehr als 20000 Menschen ums Leben gekommen sind und davon auszugehen ist, dass mehr als 100 000 Flüchtlinge im selben Monat aus Syrien geflohen sind,

D. im Hinblick darauf, dass die andauernden Unruhen unmittelbare Auswirkungen auf Nachbarländer haben, weil ständig etwa 500 bis 2000 syrische Flüchtlinge täglich die Grenzen zur Jordanien, dem Irak und der Türkei überschreiten und die Gesamtzahl der Flüchtlinge nach Angaben des UNHCR auf über 235 300 angestiegen ist; in Anbetracht des Umstandes, dass über 75 % dieser Flüchtlinge Frauen und Kinder sind; im Hinblick darauf, dass die Türkei den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dazu aufgerufen hat, die Einrichtung einer von Nachbarländern geschützten Sicherheitszone für Zivilisten zu prüfen; in Anbetracht der Tatsache, dass sich Russland und China mit dem Argument gegen den Gedanken einer Pufferzone gewendet haben, diese werde die Gewaltanwendung im Land nur noch verschlimmern,

E.  im Hinblick darauf, dass die EU bereits mehr als 146 Millionen Euro humanitärer Hilfe bereitgestellt hat und während des Gymnich-Treffens auf Zypern am 8. September 2012 weitere 500 Millionen zur Unterstützung der Menschen angekündigt hat, die innerhalb Syriens humanitärer Unterstützung bedürfen oder die Grenzen überschreiten,

F.  in Anbetracht der Tatsache, dass der jüngste Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Syrien, der während der 21. Versammlung des HCR vorgelegt werden soll, zu dem Schluss kommt, dass Folter und Ermordung von Zivilisten durch die syrische Regierung und die Schabiha-Kämpfer auf breiter Front oder systematisch verübt werden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem humanitären Völkerrecht darstellen,

G. in Anbetracht der Tatsache, dass der Präsident des IKRK kürzlich mit Präsident Baschar al-Assad zusammentraf und den Wunsch äußerte, alle in Syrien festgehaltene Personen besuchen zu können und dass ihnen ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe und medizinischer Versorgung gewährt werde,

H. im Hinblick auf die hohe Zahl von Überläufern in den vergangenen Monaten, darunter der Brigadegeneral der syrischen revolutionären Garden Manaf Tlass, der syrische Premierminister Riyad Hidschab, sowie hochrangige Diplomaten und Offiziere; im Hinblick darauf, dass die Überläufer die Syrer dazu aufgerufen haben, sich zusammenzuschließen und zu beginnen, das Syrien von nach dem Abtritt von Präsident Baschar al-Assad aufzubauen;

I.   in der Erwägung, dass sich der syrische Konflikt auf die gesamte Region auswirkt und davon ausgegangen wird, dass externe Akteure aus den Nachbarländern an Maßnahmen zur aktiven Unterstützung des Regimes von Präsident Assad beteiligt sind; in der Erwägung, dass von Einfällen und Artilleriebeschuss entlang der libanesischen Grenze mit Syrien sowie von Entführungen in Syrien und Libanon berichtet wurde; in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin die libanesische Regierung am 4. August 2012 aufgefordert hat, ihre rechtlichen Verpflichtungen als Vertragspartei der Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter einzuhalten und die Ausweisungen von syrischen Staatsangehörigen nach Syrien einzustellen;

J.   in der Erwägung, dass Kofi Annan am 2. August 2012 in Folge der Unnachgiebigkeit des syrischen Regimes, der zunehmenden Gewalt unter Einsatz von Waffen und des Versagens eines in zwei Lager geteilten Sicherheitsrates, sich geschlossen hinter seine Bemühungen zu stellen, seinen Rücktritt vom Amt des Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien erklärt hat; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen infolgedessen entschieden haben, die Beobachtermission einzustellen, die eingesetzt worden war, um einen als Teil von Kofi Annans 6-Punkte-Friedensplan vereinbarten Waffenstillstand zwischen den Regierungs- und den Oppositionstruppen zu überwachen, und ein Verbindungsbüro in Damaskus einzurichten;

K. in der Erwägung, dass die syrische Opposition am 3. Juli 2012 eine gemeinsame Vision für den politischen Übergang und einen Nationalpakt, in dem Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Pluralismus zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des künftigen Syriens ernannt werden, veröffentlicht hat; in der Erwägung, dass sie es bei dieser Gelegenheit versäumt hat, die Wahl einer Oppositionsregierung zu vereinbaren, die sie auf internationaler Ebene vertreten würde;

1.  verurteilt erneut schärfstens die zunehmenden gewaltsamen und wahllosen Übergriffe des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung, die eine Verletzung des Völkerrechts und der Verpflichtung der syrischen Regierung gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2042 (2012) und 2043 (2012), Gewalttätigkeiten jeglicher Art, einschließlich des Einsatzes schwerer Waffen in Ballungszentren, einzustellen;

2.  verurteilt nachdrücklich die weitverbreitete oder systematische Praxis außergerichtlicher Hinrichtungen, willkürlicher Verhaftungen und Entführungen, Folter und sexueller Gewalt gegen Männer, Frauen und Kindern, die von Regierungstruppen, einschließlich regierungstreuen Milizen und Schabiha-Kämpfern, verübt und gegen die Zivilbevölkerung als Mittel der staatlichen Politik eingesetzt werden;

3.  fordert die syrische Regierung nachdrücklich auf, die Regeln des humanitären Völkerrechts einzuhalten und humanitärer Hilfe und medizinischer Versorgung zugunsten aller, die dringend Hilfe benötigen, sofort umfassenden und ungehinderten Zugang zum Land zu gewähren, um zivile Opfer zu vermeiden; nimmt in dieser Hinsicht die jüngsten positiven Zusagen, die Präsident Baschar al-Assad gegenüber dem Präsident des IKRK gemacht hat, zur Kenntnis und fordert zeitnahe Konsequenzen;

4.  spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; erklärt zum wiederholten Male seine Solidarität mit dem syrischen Volk in seinem Kampf für Freiheit, Würde und Demokratie und würdigt seinen Mut und seine Entschlossenheit, insbesondere den der Frauen;

5.  fordert Präsident Baschar Al-Assad und sein Regime erneut auf, unverzüglich zurückzutreten, damit in Syrien ein demokratischer und friedlicher Übergang stattfinden kann;

6.  begrüßt die Zusage der EU, sich weiterhin für einen wachsenden internationalen Druck auf das syrische Regime einzusetzen, und nimmt die 17 Sanktionsrunden, die bislang beschlossen worden sind, zur Kenntnis, einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten von 155 Personen und 52 Organisationen, der Embargos auf Ölausfuhren und Waffeneinfuhren, und insbesondere der Verhängung der Verpflichtung, alle Schiffe und Luftfahrzeuge mit dem Bestimmungsland Syrien, die See- und Flughäfen der EU ansteuern, zu kontrollieren, wie am 8. August 2012 beschlossen wurde; fordert den Rat auf, die Annahme zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen externe Akteure und Gruppen, die an Operationen vor Ort zur Unterstützung des Regimes von Baschar al‑Assad beteiligt sind, in Erwägung zu ziehen;

7.  bedauert es sehr, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aufgrund des Vetos der Russischen Föderation und Chinas keine angemessene Antwort auf den zunehmenden Einsatz wahlloser Gewalt gegeben hat und fordert beide Länder auf, ihrer völkerrechtlichen Verantwortung nachzukommen; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, der Russischen Föderation und China die ernsthaften Folgen einer anhaltenden Unterstützung von Präsident Baschar al‑Assad zu verdeutlichen; befürwortet erneut die Forderungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Lage in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen, und fordert die Außenminister der EU auf, diese Forderung zu unterstützen;

8.  betont, dass die EU dazu bereit sein muss, weitere Maßnahmen zu verabschieden, und weiterhin im Rahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in enger Kooperation mit den USA; der Türkei und der Arabischen Liga alle Möglichkeiten ausloten muss, um das syrische Volk zu unterstützen und dem Blutvergießen Einhalt zu gebieten; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, eine internationale Konferenz mit allen wichtigen Akteuren aus der Region zu initiieren, um die Hilfe in Antwort auf die dringlichsten humanitären Bedürfnisse zu koordinieren und alle Aspekte der Syrienkrise anzugehen, um den politischen Übergang vorzubereiten;

9.  fordert die EU auf, ihre Unterstützung der Nachbarländer, die einer wachsenden Zahl von Flüchtlingen Beistand und Schutz bieten, zu vergrößern, und fordert eine Politik der offenen Grenzen für Schutzsuchende; fordert den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge auf, mit der israelischen Regierung zu prüfen, ob die israelischen Grenzen für Flüchtlinge aus Syrien geöffnet werden können; fordert die EU-Mitglieder gleichzeitig auf, syrische Asylanträge umfassend zu prüfen und Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen, damit ihnen Schutz in der EU gewährt wird; dies gilt insbesondere für die wenigen Flüchtlinge, die in dem Al Hol Lager nahe der türkischen und der irakischen Grenze verblieben sind und bei denen es sich hauptsächlich um palästinische Flüchtlinge aus dem Irak handelt, die schon seit Jahren auf den Listen des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen für Neuansiedlung stehen und die 2010 von einer Delegation des Europäischen Parlaments besucht worden sind;

10. begrüßt die Annahme eines Nationalpaktes und einer gemeinsamen politischen Vision für den politischen Übergang durch die syrische Opposition, die im Anschluss einer unter der Schirmherrschaft der Liga der arabischen Staaten in Kairo am 2./3. Juli 2012 abgehaltenen Konferenz veröffentlicht wurden, und fordert die syrischen Oppositionstruppen innerhalb und außerhalb des Landes auf, ihre internen Aufspaltungen zu überwinden und sich zusammenzuschließen, um eine vorläufige, integrative und repräsentative Regierung zu bilden, die sie auf internationaler Ebene repräsentieren würde; fordert die Freie Syrische Armee auf, humanitäres Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen zu achten und diese Zusagen auch vor Ort einzuhalten;

11. verurteilt die ausdrückliche Bereitschaft des syrischen Regimes zum Einsatz chemischer Waffen im Kampf gegen eine „externe terroristische Bedrohung“ und erinnert Präsident Baschar al-Assad, seinen Pflichten nach dem Genfer Protokoll über den Nichteinsatz chemischer Waffen nachzukommen;

12. unterstützt nachdrücklich die Arbeit der Unabhängigen Untersuchungskommission zur Arabischen Republik Syrien, deren Ziel es ist, alle in Syrien begangenen Verletzungen internationaler Menschenrechtsnormen und von humanitärem Völkerrecht zu untersuchen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, auf der 21. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zu gewährleisten, dass die Kommission ihre Arbeit ggf. mit einer angemessenen Aufstockung ihrer Ausstattung fortsetzen kann;

13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, der Regierung und dem Parlament der Republik Irak, der Regierung und dem Parlament des Haschemitischen Königreichs Jordanien, der Regierung und dem Parlament der Libanesischen Republik, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei, dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien zu übermitteln.

(1)

Angenommene Texte P7_TA(2012)0057.

(2)

Angenommene Texte P7_TA(2011)0582.

(3)

Angenommene Texte P7_TA(2011)0471.

(4)

Angenommene Texte P7_TA(2011)0476.

(5)

Angenommene Texte P7_TA(2011)0387.

(6)

Angenommene Texte P7_TA(2011)0333.

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Photo by Mathurin NAPOLY / matnapo via Unsplash
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Zuständige Abgeordnete

Reinhard Bütikofer
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Judith Sargentini
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