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Presse­mitteilung |

ACTA-Abkommen

Den Bedenken des EU-Parlaments nachkommen!

Zur Veröffentlichung des ACTA-Abkommensentwurfs (1) durch die EU-Kommission erklärt der Grüne Rechtsexperte im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht:

"Es war notwendig, dass die EU-Kommission sich bei den ACTA-Verhandlungen für die Veröffentlichung des Abkommensentwurfs einsetzt. Damit kommt sie vier Monate nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ihren Pflichten vor allem gegenüber dem EU-Parlament nach. Wir verstehen Kommissionspräsident Barroso so, dass von nun an alle Dokumente verfügbar gemacht werden. Zudem wäre es nur konsequent, entsprechend der neuen Vertragssituation dem Parlament und dem Rat ein neues Verhandlungsmandat vorzulegen, um die Ziele der EU in den Verhandlungen zu verdeutlichen.

Ein erster Einblick in den heute veröffentlichten Verhandlungstext bestätigt unseren Verdacht, dass die ACTA-Partner immer noch an Teilen arbeiten, die das EU-Parlament in seiner März-Resolution mit überwältigender Mehrheit ausgeschlossen hat. Nach dieser Entscheidung muss das ACTA-Abkommen auf die reine Produktpirateriebekämpfung beschränkt werden. Wir sind daher erschrocken, dass auch nach der letzten Verhandlungsrunde ein Internetkapitel zur Urheberrechtsdurchsetzung im Abkommen enthalten ist und fordern die EU-Kommission auf, den Forderungen des EU-Parlaments nachzukommen."

Die Grüne Entwicklungsexpertin im Europaparlament, Ska Keller, erklärt zu der Veröffentlichung weiter:

"Die ACTA-Verhandlungen sind herber Schlag gegen den Multilateralismus. Eine Koalition der Willigen umgeht die internationalen Regelwerke wie WTO und WIPO und schließt eine Mehrzahl der Staaten dieser Welt aus. Über die Köpfe von Entwicklungsländern hinweg werden Regeln beschlossen, die später einen massiven Einfluss auf sie haben werden. Es ist äußerst bedenklich, dass zwar einerseits immer wieder auf die Grundregeln des freien Marktes verwiesen wird, aber in Fällen wie ACTA nach eigenem Belieben davon abweichende Regelungen getroffen werden.

Die EU-Kommission muss durch eine umfassende Folgenabschätzung sicherstellen, dass Entwicklungsländer nicht in ihren Möglichkeiten beschränkt werden. Das ACTA-Abkommen darf nicht dazu führen, dass der Zugang zu Medikamenten in Entwicklungsländern erschwert wird. Zudem müssen Ausnahmen von der Patentdurchsetzung auch bei Technikpatenten und dem Markenrecht für gemeinsame Entwicklungsziele - etwa beim Klimaschutz - weiterhin möglich sein. Die EU-Kommission muss ACTA deutlich beschränken. Andernfalls wird es keine Zustimmung im EU-Parlament geben."

Anmerkungen:
1) Anti-Counterfeiting Trade Agreement - Abkommen zur Bekämpfung der Produktpiraterie

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