Hunde und Katzen
EU-Parlament beschließt besseren Schutz
Heute wird das EU-Parlament die Trilogverhandlungen zur Verordnung zum Schutz von Katzen und Hunden bestätigen und damit einheitliche Standards für Zucht, Handel und Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen beschließen. Erstmals werden damit umfassende EU-weite Regeln eingeführt, um den illegalen Handel einzudämmen und das Tierwohl deutlich zu verbessern.
Die Europaabgeordnete Tilly Metz aus Luxemburg, Grünen/EFA-Verhandlungsführerin, kommentiert:
„Die Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen sendet ein klares Signal: Der illegale und tierschutzwidrige Handel mit Haustieren hat in Europa keinen Platz.
Mit der heutigen Abstimmung schaffen wir klare europäische Standards zum Schutz von Millionen von Hunden und Katzen. Es ist uns gelungen, sicherzustellen, dass auch kleinere Zuchten erfasst werden und große Teile des Handels nicht länger unreguliert bleiben. Das ist entscheidend, um illegale Praktiken wirksam zu bekämpfen und das Tierwohl europaweit zu verbessern.
Ein zentraler Erfolg ist die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen. Die Mikrochip-Pflicht ist das wirksamste Instrument, um Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, illegale Netzwerke aufzudecken und Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Dass dieses System nun EU-weit ausgeweitet und langfristig auch auf Katzen angewendet wird, ist ein großer Fortschritt – auch wenn die Übergangsfristen lang sind.
Zudem verbieten wir schädliche Zuchtpraktiken wie Inzucht, Qualzuchten oder die Zucht von Wildtier-Hybriden. Damit stellen wir klar: Tierwohl darf nicht länger dem Profit untergeordnet werden.
Auch wenn wir nicht alle unsere Ziele vollständig erreichen konnten – insbesondere bei strengeren Zulassungsverfahren für Zuchtbetriebe – ist das Gesamtergebnis ein starkes und ausgewogenes Regelwerk. Es verbessert die Bedingungen für Tiere, sorgt für faireren Wettbewerb unter Züchterinnen und Züchtern und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher.”
Mehr:
Der Handel mit Hunden und Katzen in der EU hat ein geschätztes Volumen von 1,3 Milliarden Euro jährlich, wobei rund 60 % der Tiere online verkauft werden. Fehlende Rückverfolgbarkeit begünstigt illegale Praktiken, schlechte Haltungsbedingungen sowie Risiken für Tier- und öffentliche Gesundheit. Die Verordnung richtet sich in erster Linie an kommerzielle Akteure. Für private Tierhalterinnen und Tierhalter gilt im Wesentlichen nur die Pflicht zur Kennzeichnung ihrer Tiere.

