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Presse­mitteilung |

Durchsetzungsrichtlinie der Entsenderichtlinie

Ein Signal gegen Ausbeutung und Betrug vorzugehen

In den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission zur Durchsetzungsrichtlinie für die Entsenderichtlinie wurde heute eine Einigung gefunden. Wenn die Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten (ASTV) den Verhandlungsergebnissen morgen zustimmen, steht einer Abstimmung über die Ergebnisse im April im  Plenum des EPs nichts mehr im Wege. Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des Beschäftigungsausschusses und Mitglied des EP Verhandlungsteams für die Fraktion der Grünen/EFA sagt zu der heute gefundenen Einigung:

"Ich bin froh, dass wir nach harten Verhandlungen heute eine Einigung gefunden, die es uns ermöglicht das Dossier noch in dieser Legislatur abzuschließen. Die neue Richtlinie wird dazu beitragen, dass in Zukunft europaweit die Ausbeutung von entsendeten Arbeitnehmern über illegale Praktiken wie Briefkastenfirmen, Scheinselbständigkeit und Subunternehmerketten besser bekämpft werden kann. Vor allem haben wir die Rechte der Arbeitnehmer/innen gestärkt. Arbeitnehmer/innen haben nun einen  Anspruch über ihre Rechte informiert zu werden und wir erleichtern in Zukunft den Klageweg. Es ist ein Grüner Erfolg, dass die Möglichkeit Informationsstellen für Arbeitnehmer/innen einzurichten zusätzlich in die Richtlinie aufgenommen wurde. Denn ein/e informierte/r Arbeitnehmer/in lässt sich nicht so leicht um ihren/seinen Lohn bringen. Dieser so genannte unterstützende Ansatz ist uns Grünen ein besonderes Anliegen gewesen. Wir verpflichten erstmals sowohl den Aufnahmestaat als auch den Entsendestaat durchgängig zu überprüfen, inwieweit unlautere Praxen der Entsendung genutzt werden. Ich denke, dass es mit diesen Regeln für Firmen wesentlich schwieriger werden wird, die geltende Mindeststandards zu unterlaufen, wie jüngst am Berliner Flughafen.

Mit teilweise krimineller Energie wird immer noch ein Wettbewerb um billige Arbeit betrieben und dabei die Entsenderichtlinie unterlaufen und die betroffenen Arbeitnehmer/innen um den ihnen zustehenden Lohn betrogen. Auch wenn es uns nicht gelungen ist alle Schlupflöcher zu schließen, sendet die Einigung heute doch ein Signal an circa eine Million EU-Bürger/innen, die jedes Jahr in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden: Wir wollen das nicht weiter zulassen. Wir übernehmen die Verantwortung die Rahmenbedingungen für  bessere Kontrollen und stärkere Sanktionen kontinuierlich zu verbessern. Wir haben mit dem Verhandlungsergebnis die Kommission in ihre Schranken gewiesen und klargestellt, dass auch in Zukunft die Verantwortung für die Kontrollen bei den  Mitgliedstaaten liegt und sie selbst entscheiden können, was in der konkreten Situation erforderlich ist, um Betrügern und Ausbeutern auf die Schliche zu kommen."

Hintergrund:

Entsandte ArbeitnehmerInnen arbeiten im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat, vor allem auf Baustellen, aber z.B. oft auch in der Fleischindustrie. Für sie gilt der vor Ort geltende Mindestlohn. In der Praxis wird diese EU-Regelung oft umgangen, zum Beispiel durch Briefkastenfirmen.

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