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Presse­mitteilung |

Schwarze Liste der EU-Kommission ist scharfes Schwert gegen schmutziges Geld

Geldwäsche

Die Europäische Kommission hat heute eine neue Schwarze Liste vorgestellt, auf der 23 Staaten mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verzeichnet sind, erstmals werden auch Saudi-Arabien, Panama und die US-Jungferninseln aufgeführt.
Bislang umfasste die Schwarze Liste lediglich zwölf Länder, die schon auf der Liste der Financial Action Task Force (FATF), einer 1989 gegründeten internationalen Anti-Geldwäsche-Organisation, stehen. Damit geht die Europäische Kommission beim Kampf gegen Geldwäsche erstmals weiter, als die zähen Kompromisse der FATF. Das Europäische Parlament und allen voran die Grünen/EFA-Fraktion hatten die EU-Kommission wiederholt aufgefordert, dem Auftrag der EU-Geldwäscherichtlinie zu folgen und eine eigene Bewertung von Drittstaaten durchzuführen.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Die Schwarze Liste ist ein scharfes Schwert gegen Geldwäsche. Für den Kampf gegen schmutziges Geld ist das ein echter Fortschritt. Geldwäsche stellt eine enorme Gefahr für unsere Sicherheit dar und fördert Korruption und Kriminalität in der Europäischen Union. Die EU-Kommission hat dem enormen Lobbydruck einiger Regierungen standgehalten und eine deutlich verbesserte Schwarze Liste vorlegt, die auch Panama, Saudi-Arabien und die US-Jungferninseln enthält.

Die Schwarze Liste ist lang, aber noch nicht komplett. Einige der größten Waschmaschinen für schmutziges Geld fehlen noch, wie Russland, London und Aserbaidschan. Die EU-Kommission muss transparent machen, weshalb sie 23 Länder auf die Schwarze Liste genommen hat und andere nicht. Ohne Transparenz muss sich die EU-Kommission den Vorwurf gefallen lassen, dass die Schwarze Liste das Ergebnis eines politischen Kuhhandels ist.

Angesichts der riesigen Geldwäsche-Skandale in EU-Ländern wie Lettland, Dänemark, Malta und Zypern sollte die EU-Kommission die Prüfung von EU-Ländern beschleunigen und sicherstellen, dass die europäischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche vollständig umgesetzt werden.”

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