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Presse­mitteilung |

Europäische Bürgerinitiative

Zahnloser Tiger - oder offene Tür für die Bürger?

Zu den heute vorgestellten Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative erklärt Gerald Häfner, Mitglied des Bundesvorstandes und Mitglied des Verfassungsausschusses des Europäischen Parlaments:

"Heute ist ein großer Tag für Europa und seine Bürger. Die europäische Bürgerinitiative, für die wir lange gekämpft haben, öffnet erstmals die Tür für eine Beteiligung der BürgerInnen an der europäischen Politik. Jetzt muss man sehen, dass diese Tür nicht wieder zufällt. Denn noch ist keineswegs entschieden, ob die Bürgerinitiative ein wirksames Instrument der Bürgerbeteiligung oder nur ein zahnloser Tiger wird.

Der Vorschlag der Kommission ist noch zu ängstlich und zu wenig bürgerfreundlich. Und vor allem: Er schweigt just am zentralen Punkt: Er enthält eine Fülle von Vorschriften, an die sich die Bürger halten müssen, aber in der wichtigen Frage, woran sich die Kommission im Umgang mit solchen Bürgeranliegen halten soll, bleibt er ausgesprochen vage. So darf es nicht bleiben. Hier wird das Europäische Parlament dringend nachbessern müssen. Das Initiativrecht steht und fällt mit dem Verfahren, in dem über die Anliegen der BürgerInnen entschieden wird. So sollten z.B. Anhörungen der Antragsteller vorgesehen werden. Es darf nicht sein, dass eine Million BürgerInnen einen Antrag unterschreiben und die Kommission diesen dann sang- und klanglos in den Papierkorb steckt.

Der Vorschlag enthält auch Positives. So freue ich mich, dass die Kommission bei der Mindestprozentzahl der Bevölkerung, die eine Bürgerinitiative unterstützen muss, meinen Vorschlag aufgegriffen hat und nun nicht mehr starr 0,2 Prozent vorsieht, sondern eine nach Landesgröße gestaffelte Zahl. Auch mit der Ermöglichung von Online-Initiativen ist die Kommission dem Vorschlag zahlreicher Stellungnahmen gefolgt. Die Mindestzahl der Länder, aus denen die Teilnehmer einer Bürgerinitiative kommen müssen, ist mit 9 allerdings deutlich zu hoch angesetzt. Diese Hürde begünstigt große und gut organisierte Interessenverbände und ist für wirkliche Bürgerinitiativen kaum zu schaffen. Um Bürgerbeteiligung zu ermuntern sollte dieses Quorum deshalb deutlich tiefer liegen.

Inakzeptabel ist die Klausel in § 4, auf deren Grundlage die Kommission, Initiativen, die "mißbräuchlich" oder "gegen die Werte der Union" gerichtet sind, gar nicht erst zuzulassen will. Derartig unbestimmte Rechtsbegriffe öffnen ihrerseits die Türe für Mißbrauch und Willkür. Auch unzulässige Initiativen haben ein Recht auf korrekte Behandlung. Gegen die Entscheidung zur Nichtzulassung muß der Klageweg offenstehen.

Die ECI kann zum ersten partizipativen Instrument auf europäischer Ebene werden und damit die Tür zu einem Europa der Bürger werden. Sie darf keine Fata Morgana werden, die den BürgerInnen einen Einfluss verspricht, den sie gar nicht haben. "

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