Vouliagmeni (CC BY-SA 4.0)
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EU-Parlament begrenzt Handelsmacht von Supermarktketten

Unfaire Handelspraktiken

Die Handelsmacht von Supermarktketten gegenüber Lebensmittelproduzenten wie bäuerlichen Betrieben wird zukünftig begrenzt. Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmte soeben für die Einigung über die Richtlinie „Unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette“. Insbesondere kleine Lieferanten können zukünftig durch schriftliche verbindliche Verträge sowie durch das Verbot unfairer Geschäftspraktiken vor den großen Marktführern geschützt werden.

Maria Heubuch, Schattenberichterstatterin im federführenden Agrarausschuss, kommentiert:

„Bäuerliche Betriebe dürfen nicht weiter unter der Übermacht der Lebensmittelketten leiden. Der heutige Beschluss ist ein großer Schritt nach vorn. Doch auch die Industrie für Pestizide, Saatgut, Düngemittel und Futtermittel setzt die Landwirte mit Machtkonzentrationen wie der Fusion von Bayer und Monsanto unter Druck. Die Europäische Kommission muss das EU-Wettbewerbsrecht reformieren, bei Zusammenschlüssen von Megaunternehmen die Auswirkungen auf Umwelt, Klima, Gesundheit und bäuerliche Einkommen prüfen und Machtungleichgewichte angehen, statt nur an Symptomen herumzudoktern.“

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, ergänzt:

„Mit mehr Rechtsschutz für die Landwirte vor Knebelverträgen der Supermarktmonopolisten machen wir einen großen Schritt nach vorn. Die Grünen/EFA konnten durchsetzen, dass der Einzelhandel weiterhin höhere Tierschutzstandards setzen kann, als gesetzlich vorgeschrieben. Leider sind Landwirte weiter nicht ausreichend davor geschützt, Waren unter dem Selbstkostenpreis zu verkaufen. Für eine faire Bezahlung und eine zukunftsfähige und nachhaltige Europäische Landwirtschaftspolitik brauchen wir ein Verbot extremer Dumpingpreise.“

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