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Zur gemeinsamen Einwanderungspolitik

Grüne/EFA Entschließungantrag

eingereicht von Hiltrud Breyer, Monica Frassoni, Sepp Kusstatscher, Jean Lambert und Raül Romeva i Rueda
im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf Artikel 6 des EU-Vertrags und Artikel 63 des EG-Vertrags,

– unter Hinweis auf Artikel 42 des EU-Vertrags,

– unter Hinweis auf Artikel 67 des EU-Vertrags,

– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Europäischen Räte vom 15. und 16. Oktober 1999 in Tampere, vom 14. und 15. Dezember 2001 in Laeken, vom 21. und 22. Juni 2002 in Sevilla und vom 19. und 20. Juli 2003 in Thessaloniki,

- unter Hinweis auf das Programm zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aus dem Jahre 1999 in Tampere und 2004 in Den Haag,

– unter Hinweis auf die Tagung des Rates der Justiz- und Innenminister vom 20.-22. September 2006 in Tampere,

– unter Hinweis auf die laufenden Gespräche über die Finanzielle Vorausschau einschließlich des Europäischen Integrationsfonds, des Europäischen Flüchtlingsfonds und des Europäischen Rückführungsfonds,

– in Kenntnis des Berichts des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen UNFPA über die Lage der Weltbevölkerung 2006: Ein Übergang zur Hoffnung – Frauen und internationale Migration,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren,

– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass auch sieben Jahre nach der Annahme des Programms von Tampere die Europäische Union nach wie vor nicht über eine kohärente Einwanderungspolitik verfügt und insbesondere keine solide Entwicklungspolitik, keine Politik zur legalen Einwanderung und keine Rückführungspolitik aufzuweisen hat,

B. in der Erwägung, dass Artikel 42 VEU eine Übergangsklausel für den Übergang zum Verfahren der Mitentscheidung vorsieht und Artikel 67 Absatz 2 EGV die Möglichkeit für Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat in Angelegenheiten des dritten Pfeilers vorsieht,

C. in der Erwägung, dass die Kommission zwar eine Mitteilung über Migration und Entwicklung vorgelegt, für ihren Ansatz aber nicht die erforderliche Unterstützung im Rat gefunden hat,

D. in der Erwägung, dass die Euro-Afrikanische Ministerkonferenz über Migration und Entwicklung vom 10. und 11. Juli 2006 in Rabat eine Erklärung und einen Aktionsplan angenommen hat,

E. in der Erwägung, dass Einwanderung das Ergebnis wirtschaftlicher Ungleichgewichte, einer zunehmenden Kluft zwischen reichen und armen Ländern, von Bürgerkrieg, von Kriegen zur Kontrolle der natürlichen Ressourcen, von politischer Verfolgung und von Umweltzerstörung ist,

F. in der Erwägung, dass die bisherige Einwanderungspolitik der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel einer Eindämmung der Migrationsflüsse auf keine Weise zu einer Verringerung dieser Ströme geführt, sondern eher dazu beigetragen hat, die Lage der Betroffenen noch prekärer werden zu lassen, ohne dabei die erklärten Zielsetzungen zu erreichen,

G. in der Erwägung, dass die Zahl der weiblichen Einwanderer in der EU ständig zunimmt und mittlerweile etwa 54% aller Einwanderer ausmacht, wobei diese weibliche Einwanderung ein immer breiteres Spektrum von Kategorien umfasst (Wirtschaftsflüchtlinge, Familienzusammenführung, Flüchtlinge, illegale Einwanderung, Asyl Suchende),

H. in der Erwägung, dass weibliche Einwanderer oft schwer diskriminiert werden, da es sich bei ihnen um Personen handelt, die vom rechtlichen Status ihres Ehemannes abhängen, und weil die in der Aufnahmegesellschaft vorherrschenden Mentalitäten negativen stereotypen Einstellungen und Praktiken eine solche Haltung herbeiführen; stellt darüber hinaus fest, dass diese Frauen sich in einigen Gesellschaften schwerwiegenden Problemen wie Zwangsheirat, Verbrechen gegen die Ehre und Verstümmelung der weiblichen Genitalien gegenübersehen,

I. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverletzungen gegen weibliche Einwanderer in Form von so genannten Verbrechen gegen die Ehre, Zwangsheiraten, Genitalverstümmelungen oder anderen Formen der Gewaltanwendung mit keinen kulturellen oder religiösen Begründungen gerechtfertigt werden können und unter keinen Umständen hingenommen werden dürfen,

1. ist der festen Überzeugung, dass die Mitgliedstaaten der EU ihre Verpflichtungen aufgrund nationaler und internationaler Rechtsvorschriften in Bezug auf Einwanderer beachten müssen;

2. anerkennt die Schwierigkeiten einer Reihe von Mitgliedstaaten, vor allem von Malta, Italien und Spanien, bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme in den vergangenen Jahren;

3. vertritt die Auffassung, dass die Aufteilung von Verantwortung und finanzieller Belastung zwischen den Mitgliedstaaten fester Bestandteil der gemeinsamen europäischen Einwanderungspolitik sein muss;

4. fordert eine größere Rolle für die Europäische Union beim Umgang mit humanitären Notsituationen im Zusammenhang mit Migrationsströmen und Asyl Suchenden;

5. vertritt deshalb die Ansicht, dass die Länder für den Zeitraum 2007-2013 Zugang zu technischer Unterstützung und zu den Mitteln nach dem ARGO-Programm, dem Europäischen Flüchtlingsfonds, dem Europäischen Außengrenzenfonds, dem Europäischen Integrationsfonds und dem Europäischen Rückführungsfonds erhalten sollten;

6. fordert die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für vor Ort tätige nichtstaatliche Organisationen, die lebenswichtige Soforthilfe leisten;

7. ist der Überzeugung, dass es erforderlich ist, in den Ursprungs- und Transitländern wirksame Informationskampagnen über die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeit und den Zugang zu Bildung vorzusehen; fordert gleichzeitig die Aufnahme von Verhandlungen mit den Ursprungs- und Transitländern, um sicherzustellen, dass sie bei den Bemühungen zur Bewältigung der Einwandererströme eine aktive Rolle wahrnehmen können; betont, dass entsprechende Vereinbarungen die Verpflichtung der Europäischen Union zum Schutz und zur Verteidigung der Menschenrechte nicht untergraben dürfen;

8. fordert die Kommission auf, alsbald die Schaffung eines Notfonds zur Finanzierung von "Experten-Unterstützungsteams" zur Bereitstellung praktischer Hilfe bei der Aufnahme an den Grenzen und zur Bewältigung humanitärer Krisen in den Mitgliedstaaten vorzuschlagen und in die neuen Mittel für den Zeitraum 2007-2013 einen Notfallmechanismus einzubauen, der in Notsituationen eine finanzielle Unterstützung ermöglicht;

9. fordert eine gemeinsame Einwanderungspolitik, bei der es weder aufgrund des Ursprungslands noch aufgrund der Fähigkeiten der Einwanderer zu Diskriminierungen kommt;

10. bedauert, dass der Rat es nicht fertig gebracht hat, auch fünf Jahre nach dem Europäischen Rat von Tampere und trotz der zahlreichen Forderungen des Parlaments eine gemeinsame Einwanderungspolitik unter Anwendung der Übergangsklausel nach Artikel 42 und somit unter Übertragung dieses Bereichs vom dritten auf den ersten Pfeiler zu definieren; bedauert, dass Agence Europe vom 22. September 2006 zufolge die Tschechische Republik, Irland, Deutschland, Polen, Malta und Zypern die Anwendung dieses Verfahrens nach wie vor ablehnen;

11. ist der Überzeugung, dass eine kohärente europäische Einwanderungspolitik nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie mit einer Integrationspolitik einhergeht, mit der die Integration von Einwanderern auf dem Arbeitsmarkt und ihr Zugang zu Schulen und Bildung, zu sozialen und Gesundheitsdiensten sowie zur gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Beteiligung gewährleistet werden;

12. vertritt die Auffassung, dass Grenzkontrollen und Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung nur ein Aspekt der Politik der EU gegenüber Drittländern sein können, gegenüber denen im Hinblick auf eine maximale Reduzierung der negativen Folgen von Auswanderung eine aktive Entwicklungspolitik eingesetzt werden muss;

13. bekräftigt die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Einwanderungspolitik auf der Grundlage einer Öffnung der legalen Einwanderungskanäle und der Definition gemeinsamer Normen zum Schutz der Grundrechte von Einwanderern in der ganzen Union, wie dies vom Europäischen Rat von Tampere im Jahre 1999 festgelegt und durch das Programm von Den Haag bestätigt worden ist;

14. betont, dass die weltweit tätigen Wirtschaftsinstitutionen auf der Grundlage eines Wettbewerbs zwischen ungleichen Partnern und Politikansätzen wie Strukturanpassungsprogrammen, Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Liberalisierung der Märkte, wie sie von reichen Ländern und internationalen Finanzinstitutionen vorgeschrieben werden, die Armut in Afrika eher vergrößert haben;

15. vertritt die Ansicht, dass massive Einwanderungsströme das Ergebnis fehlgeschlagener Volkswirtschaften, der Verarmung der Bevölkerung, von Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, einer zunehmenden Kluft zwischen reichen und armen Ländern, von Bürgerkriegen, von Kriegen zur Kontrolle natürlicher Ressourcen, von politischer Verfolgung, politischer Instabilität, von Korruption und Diktaturen in zahlreichen Ursprungsländern sind;

16. fordert ein größeres Engagement der Mitgliedstaaten der Union und der Kommission im Hinblick auf eine Änderung ihrer derzeitigen Politikansätze einschließlich des Dumpings von EU-Erzeugnissen auf den Märkten der Dritten Welt, um es den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas zu ermöglichen, ihre Volkswirtschaften zu schützen und aufzubauen und ein menschenwürdiges Einkommen für die Bevölkerung zu gewährleisten, da dies die einzige Alternative zur Reduzierung der illegalen Einwanderung darstellt;

17. betont, dass jeder umfassende Ansatz in Bezug auf Einwanderung sich mit den "Antriebsfaktoren" beschäftigen muss, die die Menschen dazu bewegen, ihre Heimatländer zu verlassen, wobei eindeutige Pläne für Entwicklungsmaßnahmen und Investitionen in den Ursprungs- und Transitländern ebenso erforderlich sind wie echte Möglichkeiten der legalen Einwanderung (nach dem Modell der europäischen "Green Card") in die Europäische Union;

18. betont, dass alle Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zur Verschärfung der Kontrollen der Außengrenzen, selbst in Zusammenarbeit mit Drittländern, mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten enthaltenen Garantien und Grundrechten der Person, insbesondere dem Asylrecht und dem Recht auf Nicht-Abschiebung, entsprechen müssen;

19. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu gewährleisten, dass weibliche Einwanderer, vor allem Opfer physischer und psychischer Gewalt einschließlich der anhaltenden Praxis der Zwangsheirat oder der vorgetäuschten Heirat, garantiert eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und dass alle verwaltungstechnischen Maßnahmen zum Schutz dieser Menschen einschließlich des wirklichen Zugangs zu Hilfs- und Schutzmechanismen ergriffen werden;

20. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte weiblicher Einwanderer zu schützen und die Diskriminierungen, denen sie in ihren Ursprungsländern ausgesetzt sind, zu bekämpfen und dazu alle Formen kultureller und religiöser Relativierung, durch die die Grundrechte von Frauen verletzt werden könnten, abzulehnen;

21. fordert, dass der Rat umgehend die in Artikel 42 VEU und Artikel 67 Absatz 2 VEG vorgesehenen Übergangsklauseln aktiviert, da die Anwendung des Verfahrens der Mitentscheidung und der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit einen Ausweg aus der derzeitigen legislativen Sackgasse aufzeigen würde;

22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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