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Grünen/EFA begrüßen Vorstoß für Verantwortung von Unternehmen bei Menschenrechtsverstößen und Umweltverbrechen

Der heute (Mittwoch, 23. Februar) vorgestellte Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit soll Unternehmen auf menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungen in ihrer gesamten Wertschöpfungskette inklusive Zuliefererbetriebe verpflichten. Unternehmen, die gegen die Standards verstoßen, können vor Gericht verklagt werden und die EU-Mitgliedstaaten Geldstrafen verhängen. Der Vorschlag der EU-Kommission wird in Kürze im EU-Parlament und im Rat der Mitgliedstaaten verhandelt. 

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, begrüßt den Vorschlag:

„Mit diesem bahnbrechenden Vorschlag will die EU-Kommission Menschenrechtsverletzungen in unseren Lieferketten, wie Kinderarbeit oder Arbeitsunfällen in Textilfabriken, einen Riegel vorschieben. Endlich können europäische Unternehmen nicht mehr ignorieren, was in ihren Lieferketten geschieht. Die EU-Kommission setzt mit ihrem Vorschlag einen neuen globalen Standard. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission zusätzlich zu den menschenrechtlichen auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten vorschlägt und Unternehmen dazu verpflichtet, die Klimafolgen ihrer Betriebe zu analysieren und ihre Strategien an den grünen Wandel anzupassen. 

Es ist gut, dass die EU-Kommission der Forderung des EU-Parlaments nachkommt und die Möglichkeit einführt, Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Verantwortung zu ziehen. Für die Tausenden von Opfern auf der ganzen Welt, die bisher mit dem Zugang zur Justiz zu kämpfen hatten, bedeutet dies eine absolute Wende. Europäische Unternehmen müssen Verantwortung auch für das übernehmen, was am Ende der Lieferkette passiert. Wir Grünen/EFA werden uns in den anstehenden Verhandlungen dafür einsetzen, die Schlupflöcher in der Verantwortung für die gesamte Lieferkette zu schließen und kleine und mittlere Unternehmen in Hochrisikosektoren auch in die Pflicht zu nehmen. 

Wir begrüßen sehr, dass die EU-Kommission endlich ein eigenständiges Instrument zum Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf den Weg bringen will. Aber die Ankündigung bleibt vage. Wir brauchen einen echten Importstopp für Produkte aus Zwangsarbeit, so wie es auch die USA und andere Staaten eingeführt haben.” 
 
Hintergrund:
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Sorgfaltspflichten sollen für europäische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten jährlichen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten. Für Unternehmen aus Branchen, bei denen ein größeres Risiko für Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards besteht, gilt die Grenze ab 250 Angestellten. Für kleine und mittelständische Betriebe mit bis zu 250 Angestellten sollen die Regeln jedoch nicht gelten. Der Vorschlag geht über den Geltungsbereich des von der vorherigen Bundesregierung beschlossenen deutschen Lieferkettengesetzes hinaus, das ab dem Jahr 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten gelten soll, ab dem Jahr 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten.
 
Analye des EU-Kommissionsvorschlags

Webinar am Mittwoch, 2. März
Am kommenden Mittwoch, den 2. März um 16:30 laden Anna Cavazzini und Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, ein zum Webinar zum EU-Lieferkettengesetz, mit EU-Kommissar Didier Reynders.
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Photo by Mathurin NAPOLY / matnapo via Unsplash
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Zuständige Abgeordnete

Anna Cavazzini
Anna Cavazzini
MdEP

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