WOFÜR WIR KÄMPFEN

FÜR EINE SAUBERE, KORRUPTIONSFREIE POLITIK

DAS EU-ETHIK-GREMIUM

Seht euch an, warum wir glauben, dass wir ein unabhängiges EU-Ethikgremium brauchen, das die Autorität hat, Interessenskonflikte und unethisches Verhalten zu prüfen, zu kontrollieren und zu bestrafen.

DIE EU HAT STRENGE ETHIKREGELN

Theoretisch haben die EU-Institutionen einige der besten Ethikregeln weltweit zur Vermeidung von Interessenkonflikten. So gibt es strenge Regeln zur Gewährleistung einer transparenten Lobbyarbeit und klare Einschränkungen für diejenigen Kommissar*innen und EU-Mitarbeiter*innen, die durch die “Drehtür” gehen und nach ihrem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst Lobbyjobs annehmen.

 

ABER SIE WERDEN NICHT RICHTIG ANGEWENDET

Die EU-Ethikregeln werden jedoch nur vereinzelt und nicht konsequent durchgesetzt. Infolgedessen gab es in den letzten Jahren mehrere Fälle von unethischem Verhalten und deren unzureichende Handhabung durch die EU-Institutionen hat das Vertrauen der europäischen Bürger*innen geschädigt.

 

 

 

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EIN UNABHÄNGIGES GREMIUM ZUR PRÜFUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN IST DIE LÖSUNG

Deshalb glauben wir, dass wir ein unabhängiges EU-Ethikgremium brauchen, das die

Wir haben hier bereits einen ersten Erfolg erzielt! Die neue EU-Kommission hat versprochen, die Einrichtung eines solchen Ethikgremiums zu unterstützen. Jetzt müssen wir sicherstellen, dass dieses über starke Befugnisse verfügen wird. Der Europaabgeordnete der Grünen/EFA-Fraktion, Daniel Freund, ist hierfür der vom Europäischen Parlament ernannte Berichterstatter. Er wird dafür verantwortlich sein, eine Einigung mit der EU-Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten darüber zu finden, wie das neue Gremium gestaltet werden soll.

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UNSERE FORDERUNGEN FÜR EIN EU-ETHIKGREMIUM MIT BISS

Die wichtigsten Grundsätze für die Gestaltung des neuen Gremiums:

  • Unabhängigkeit: Durch die Unabhängigkeit des neuen Gremiums wird eine strenge und faire Anwendung der bestehenden Regeln garantiert.
  • Starke Kompetenzen: Das neue Gremium sollte Überwachungsbefugnisse bezüglich der Umsetzung der geltenden Ethikstandards erhalten sowie umfassende Beratungs-, Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse, einschließlich des Rechts, eigene Ermittlungen einzuleiten und Fehlverhalten zu sanktionieren.
  • Breiter Geltungsbereich: Kommissar*innen, Mitglieder des Parlaments und alle unter das Personalstatut fallenden Mitarbeiter*innen, die für die jeweiligen beteiligten Institutionen arbeiten, sollten in den Zuständigkeitsbereich des neuen Gremiums fallen.
  • Ausgewogene Zusammensetzung: Das Gremium sollte sich aus neun Mitgliedern zusammensetzen, von denen drei von der Kommission ausgewählt, drei vom Parlament gewählt und drei de jure aus dem Kreis der ehemaligen Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), des Rechnungshofs und der ehemaligen Bürgerbeauftragten der EU benannt werden sollten;
  • Rechtliche Grundlage: Den Anfang für die Bildung eines solchen Gremiums sollten zumindest das Europäische Parlament und die Europäische Kommission machen, wobei alle anderen gewillten Organe, Agenturen und Einrichtungen jederzeit mitmachen können. Rechtliche Grundlage sollte eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Institutionen (basierend auf Artikel 295 AEUV) sein.